Kein Asylverfahren bei Einreise über Drittstaaten
Das BSW will, dass Menschen, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland kommen, weder bleiben dürfen noch ein Asylverfahren oder Sozialleistungen erhalten. Das Grundrecht auf Asyl für Schutzbedürftige will die Partei erhalten, Deutschland brauche aber eine „Atempause“.
Viele Flüchtlinge kommen über sichere Länder nach Deutschland. Das BSW sagt: Diese Menschen dürfen nicht bleiben. Sie sollen kein Asyl-Verfahren bekommen. Sie sollen auch kein Geld vom Staat bekommen.
Der Grundsatz soll sofort gelten. Das Programm hält die Zahl der ankommenden Flüchtlinge für zu hoch und verweist auf volle Schulklassen, Wohnungsmangel und Sicherheitsprobleme. Die Sozialleistungen für Asylbewerber wirken nach Ansicht des BSW anziehend; ein starker Sozialstaat vertrage keine unbegrenzte Einwanderung. Als Vorbild wird Dänemark genannt.
Originalzitat anzeigen (Seite 36)
„Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat kein Recht auf Aufenthalt.“Einordnung
- Migrationdeutlich restriktiv
Der Ausschluss von Asylverfahren und Leistungen für fast alle auf dem Landweg Einreisenden schränkt den Zugang zum Asyl grundlegend ein.