Selbstständige rechtssicher beauftragen und sozialversichern
Das BSW will das Verfahren reformieren, mit dem geprüft wird, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist. Auftraggeber sollen Selbstständige wieder ohne rechtliches Risiko einsetzen können. Zugleich sollen alle Erwerbstätigen, auch Selbstständige, in die Sozialversicherungen einzahlen.
Firmen und Schulen sollen Selbstständige sicher beauftragen können. Dafür will das BSW die Prüf-Regeln ändern. Alle arbeitenden Menschen sollen in die Sozial-Versicherung einzahlen. Das gilt dann auch für Selbstständige.
Das Programm führt den Rückgang von Gründungen auch auf die Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit und deren Anwendung durch die Rentenversicherung zurück. Musikschulen, Volkshochschulen und Unternehmen sollen Aufträge vergeben können, ohne Nachzahlungen oder Strafverfahren zu fürchten. Voraussetzung ist, dass die Beauftragten nicht dauerhaft vor allem für einen einzigen Auftraggeber tätig sind. Lehrkräfte an Musikschulen und in der Erwachsenenbildung sollen auf eigenen Wunsch eine sozialversicherte Anstellung bekommen.
Originalzitat anzeigen (Seite 15)
„Wir fordern, alle Erwerbstätigen und ihre Arbeitseinkommen und damit auch alle Selbstständigen in die Sozialversicherungen einzubeziehen.“Einordnung
- Wirtschaftdeutlich mehr Staat
Die heute weitgehend freiwillige Absicherung Selbstständiger soll durch eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherungen ersetzt werden, was das System umbaut.