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parteiprogramm

AfD zu Demokratie und Staat

Aus dem Programm „Zeit für Deutschland“

Bundestagswahl 2025, 23. Februar 2025Original-PDF, 177 SeitenAnalyse vom 2. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Demokratie und Staat

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst (-1,3), aus 3 Punkten

    Punkte je Stufe: 1 deutlich Bürgerrechte zuerst, 2 eher Bürgerrechte zuerst, 0 ausgewogen, 0 eher Sicherheit und Ordnung zuerst, 0 deutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Volksabstimmungen auf Bundesebene einführen

Die AfD will bundesweite Volksabstimmungen nach dem Vorbild der Schweiz ermöglichen. Die Bürger sollen Gesetze des Parlaments ändern oder ablehnen, eigene Gesetze beschließen und über Grundgesetzänderungen sowie wichtige völkerrechtliche Verträge entscheiden können.

Die AfD will Volks-Abstimmungen in ganz Deutschland. Vorbild ist die Schweiz. Die Bürger sollen Gesetze ändern oder ablehnen können. Sie sollen auch selbst Gesetze vorschlagen und beschließen können. Über Änderungen am Grundgesetz sollen ebenfalls die Bürger abstimmen.

Die Partei will die rechtlichen Grundlagen für die in Artikel 20 des Grundgesetzes genannten Abstimmungen schaffen. Änderungen des Grundgesetzes und bedeutende völkerrechtliche Verträge sollen nur mit Zustimmung der Bürger möglich sein. Auch Verfassungsänderungen aus dem Volk sollen zulässig sein, soweit Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes sie nicht ausschließt. Als Voraussetzungen nennt das Programm eine eigenständige Willensbildung, Informationsrechte und eine breite Debatte. Die AfD begründet die Forderung damit, dass Bürger in grundlegenden Fragen weitsichtiger entschieden als Berufspolitiker, und will das Thema zum Kern jeder Koalitionsverhandlung machen.

Originalzitat anzeigen (Seite 131)
„Wir fordern Volksentscheide nach Schweizer Vorbild auch für Deutschland.“
Seite 131 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Regeln gegen Online-Äußerungen und § 188 StGB abschaffen

Die AfD will staatliche Vorgaben zur Löschung von Äußerungen im Netz abschaffen, die sie als Zensur bezeichnet, und große soziale Netzwerke auf die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer verpflichten. Außerdem soll der besondere strafrechtliche Schutz von Politikern vor Beleidigung entfallen.

Die AfD will Regeln zum Löschen von Beiträgen im Internet abschaffen. Sie nennt diese Regeln Zensur. Große soziale Netzwerke sollen die Meinungs-Freiheit achten müssen. Politiker sollen keinen besonderen Schutz vor Beleidigung mehr haben. Parteien sollen keine Anteile an Medien-Firmen besitzen dürfen.

Das Programm sieht vor, staatliche Vorschriften und vom Staat veranlasste Vereinbarungen mit Unternehmen zu streichen, die aus Sicht der AfD Zensur bedeuten. „Faktenprüfer“ sollen kein staatliches Geld bekommen. Das Vorgehen gegen sogenannte Hassrede hält die Partei für unzulässig, soweit es über den strafrechtlichen Ehrenschutz hinausgeht. § 188 des Strafgesetzbuchs, der Personen des politischen Lebens besonders schützt, soll wegfallen, damit Politiker und Bürger gleich behandelt werden. Parteien sollen sich nicht mehr an Medienunternehmen beteiligen dürfen; staatlichen Einfluss auf private Medien über Subventionen und Werbung lehnt die AfD ab.

Originalzitat anzeigen (Seite 132)
„Staatliche Zensurvorschriften und staatlich aufgezwungene Abkommen mit privaten Unternehmen, die Zensurmaßnahmen durchführen, werden wir umgehend abschaffen.“
Seite 132 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Bürgerrechte zuerst

    Ein bestehender Straftatbestand (§ 188 StGB) und staatliche Löschvorgaben sollen entfallen, was staatliche Eingriffe in Äußerungen grundlegend zurücknimmt.

Mandat und Regierungsamt trennen, Bundespräsident direkt wählen

Die AfD will, dass Abgeordnete nicht zugleich einer Regierung angehören dürfen. Parlamentarische Staatssekretäre und politische Beamte sollen abgeschafft werden, und der Bundespräsident soll direkt vom Volk gewählt werden.

Abgeordnete sollen nicht gleichzeitig in der Regierung sein dürfen. Die AfD will parlamentarische Staats-Sekretäre abschaffen. Das sind Abgeordnete, die Ministern helfen. Auch politische Beamte soll es nicht mehr geben. Die Bürger sollen den Bundes-Präsidenten selbst wählen.

Das Programm begründet die Forderungen damit, dass die Gewaltenteilung im heutigen Parteienstaat ausgehöhlt sei und die Macht bei den Parteizentralen liege. Die Trennung von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt soll dem entgegenwirken. Neben den parlamentarischen Staatssekretären sollen auch die sogenannten politischen Beamten wegfallen, wobei das Programm die Spanne vom Ministerialdirektor bis zum Polizeipräsidenten nennt. Der Bundespräsident wird heute von der Bundesversammlung gewählt; die AfD will stattdessen eine Direktwahl.

Originalzitat anzeigen (Seite 135)
„Deshalb fordern wir, dass Abgeordnete nicht gleichzeitig Mitglied einer Regierung sein dürfen.“
Seite 135 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Wahlrecht und Parlamentsrecht reformieren

Die AfD will bei der Bundestagswahl eine freie Listenwahl einführen, bei der Wähler Kandidaten Stimmen häufen oder sie streichen können. Die Briefwahl soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Ein Wahlalter unter 18, eine längere Wahlperiode und Quoten lehnt die Partei ab.

Die AfD will das Wahl-Recht ändern. Wähler sollen auf den Listen der Parteien einzelne Personen stärken oder streichen können. Brief-Wahl soll nur noch mit einem Grund erlaubt sein. Wählen soll man weiter erst ab 18 Jahren. Im Parlament soll es geheime Abstimmungen geben können.

Nach Darstellung des Programms bestimmen bei starren Listen faktisch die Parteivorstände, wer ins Parlament kommt; die freie Listenwahl soll diese Entscheidung den Wählern geben. Geheime Abstimmungen im Parlament sollen das freie Mandat gegenüber Partei und Fraktion stärken. Parlamentspräsidien sollen nicht gewählt, sondern von den Fraktionen benannt werden, was die AfD mit der Gleichbehandlung aller Fraktionen begründet. Quotierungen nach Geschlecht oder anderen Merkmalen lehnt sie ebenso ab wie eine längere Wahlperiode. Auch einen direkten Einfluss von Nichtregierungsorganisationen und Bürgerräten auf staatliche Entscheidungen will die Partei nicht.

Originalzitat anzeigen (Seite 136)
„Deshalb treten wir für die „freie Listenwahl“ ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens und Streichens von Kandidaten.“
Seite 136 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Parteinahe Stiftungen abschaffen, Ämterpatronage beenden

Die AfD will die staatlich finanzierten parteinahen Stiftungen abschaffen und Entscheidungen der Parteien in eigener Sache von den Rechnungshöfen kontrollieren lassen. Öffentliche Ämter sollen allein nach Eignung und Leistung vergeben werden, ohne Parteibuch und ohne Quoten.

Parteinahe Stiftungen bekommen Geld vom Staat. Die AfD will diese Stiftungen abschaffen. Rechnungs-Höfe sollen prüfen, was Parteien für sich selbst beschließen. Stellen beim Staat soll man nur nach Können bekommen. Die Partei-Zugehörigkeit soll dabei keine Rolle spielen.

Laut Programm erhielten die parteinahen Stiftungen 2024 zusammen 659 Millionen Euro, mehr als das Dreifache der jährlichen Parteienfinanzierung; die AfD will diese Summe stark begrenzen und die Stiftungen langfristig abschaffen. Sie beanstandet zugleich, dass die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung kein Geld erhält. Diäten, Fraktions- und Parteienfinanzierung sollen uneingeschränkt von Rechnungshöfen geprüft und öffentlich gemacht werden. Die Regeln für Parteispenden sollen strenger werden, um Korruption vorzubeugen. Ämter, Beamten- und Richterstellen sowie Leitungsposten in öffentlich beherrschten Unternehmen sollen nur nach fachlicher Qualifikation besetzt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 137)
„streben wir an, das Institut der parteinahen, staatlich finanzierten politischen Stiftungen abzuschaffen“
Seite 137 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Amts- und Mandatszeiten begrenzen

Die AfD will die Amtszeit des Bundeskanzlers auf drei Wahlperioden und die Zeit als Abgeordneter auf zusammen vier Wahlperioden beschränken. Sie begründet das mit ihrem Leitbild des Bürgerabgeordneten und sieht im Berufspolitikertum eine Ursache für Filz und Lobbyismus.

Die AfD will Zeiten in der Politik begrenzen. Ein Kanzler soll höchstens drei Wahl-Perioden regieren. Abgeordnete sollen höchstens vier Wahl-Perioden im Parlament sitzen. Die AfD sagt: Politik soll kein Beruf fürs Leben sein.

Die Obergrenze von vier Wahlperioden für Abgeordnete soll zusammengerechnet für das EU-Parlament, den Bundestag und die Landtage gelten. Für den Bundeskanzler sind drei Wahlperioden vorgesehen. Nach Darstellung des Programms hat das Berufspolitikertum die Macht konzentriert und den Abstand zwischen Wählern und Gewählten vergrößert, was Vetternwirtschaft und Korruption begünstige. Außerdem kritisiert die AfD, dass Lobbyismus heute über EU-Recht verankert sei und über private Spenden an die WHO wirke; die Beratung von Abgeordneten durch Fachleute hält sie dagegen für zulässig.

Originalzitat anzeigen (Seite 138)
„fordern wir eine Begrenzung der Mandatszeit für Bundeskanzler auf drei und für Abgeordnete auf insgesamt vier Legislaturperioden“
Seite 138 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Parteieinfluss auf die Justiz beenden

Die AfD will verhindern, dass Parteien bei der Berufung von Richtern und Staatsanwälten mitbestimmen. Staatsanwaltschaften sollen nicht mehr an Weisungen der Justizministerien gebunden sein, und die Justiz soll sich selbst verwalten.

Die AfD will: Parteien sollen nicht mehr über Richter mitbestimmen. Auch nicht über Staatsanwälte. Minister sollen Staatsanwälten keine Anweisungen mehr geben dürfen. Die Justiz soll sich selbst verwalten.

Das Programm unterstützt ein Modell des Deutschen Richterbundes, nach dem ein Justizwahlausschuss eingerichtet wird. Stellen sollen nach besonderer fachlicher Eignung besetzt werden, was vor allem die Verfassungsgerichte vor Parteieinfluss schützen soll. Das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft soll entfallen. Eine Selbstverwaltung der Justiz sei in vielen europäischen Staaten üblich, heißt es zur Begründung.

Originalzitat anzeigen (Seite 138)
„Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten verhindern und so die Politisierung der Justiz beenden.“
Seite 138 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Verfassungsschutz grundlegend reformieren

Die AfD will den Verfassungsschutz von Grund auf umbauen. Aus ihrer Sicht schützt die Behörde inzwischen die Regierung und erfüllt ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr. Bis zur Reform sollen alle Fraktionen an der parlamentarischen Kontrolle beteiligt sein.

Die AfD will den Verfassungs-Schutz stark verändern. Das ist ein Geheimdienst im Inland. Die AfD meint: Er schützt heute die Regierung. Bis zur Änderung sollen alle Fraktionen im Parlament ihn kontrollieren.

Das Programm bezeichnet den als Behörde organisierten Verfassungsschutz als „Regierungsschutz“. Terrorabwehr sowie der Schutz vor Spionage und Sabotage werden dem Bundesnachrichtendienst und der Polizei zugeordnet. Bis zu einer Reform soll jede im Parlament vertretene Fraktion an der Kontrolle des Dienstes mitwirken können.

Originalzitat anzeigen (Seite 139)
„Er ist grundsätzlich zu reformieren. Bis dahin ist die parlamentarische Kontrolle durch jede der im Parlament vertretenen Fraktionen zu gewährleisten.“
Seite 139 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst

    Der Inlandsgeheimdienst soll grundlegend umgebaut und stärker parlamentarisch kontrolliert werden, was seine Stellung gegenüber heute einschränkt; der genaue Umfang bleibt allgemein.

Hinweisgeberschutz auf staatliches Fehlverhalten ausweiten

Die AfD will das Hinweisgeberschutzgesetz überarbeiten, damit es auch Fälle erfasst, in denen der Staat versagt oder Regierungsstellen Unrecht begehen. Sie begründet das damit, dass Rechtsverstöße staatlicher Stellen oft nur durch Hinweisgeber und alternative Medien bekannt würden.

Manche Menschen melden Fehler und Unrecht. Man nennt sie Hinweisgeber. Ein Gesetz schützt sie. Die AfD will das Gesetz ändern. Es soll auch gelten, wenn der Staat Unrecht tut.

Geändert werden soll das Gesetz vom 2. Juli 2023. Nach Darstellung des Programms haben Regierung und staatliche Einrichtungen während der Corona-Zeit und in der Migrationspolitik in großem Umfang gegen geltendes Recht verstoßen. Medien versagten aus Sicht der AfD als Kontrollinstanz, und Untersuchungsausschüsse würden häufig abgelehnt. Als Beispiele für Enthüllungen nennt das Programm die RKI-Protokolle, ein Papier aus dem Bundesinnenministerium zum Corona-Krisenmanagement und eine Hamburger Finanzbeamtin im Warburg-Cum-Ex-Fall.

Originalzitat anzeigen (Seite 140)
„Wir fordern eine Revision des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 02. Juli 2023 mit dem Ziel, Fälle von Staatsversagen und regierungsamtlichem Unrecht einzubeziehen.“
Seite 140 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst

    Der bestehende Schutz für Hinweisgeber soll auf Fehlverhalten von Regierung und Behörden ausgedehnt werden, was die Rechte Einzelner gegenüber dem Staat schrittweise stärkt.

Was sagen die anderen Parteien zu Demokratie und Staat?

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