Ausländische Straftäter ausweisen und Gefährder inhaftieren
Die AfD will das Ausländerrecht ausweiten, um Straftaten von Ausländern zu bekämpfen. Verurteilte ausländische Straftäter sollen zwingend ausgewiesen werden, Gefährder sollen vorbeugend in Haft kommen können.
Die AfD will strengere Regeln für Ausländer, die Straftaten begehen. Verurteilte ausländische Täter sollen das Land verlassen müssen. Gefährliche Personen sollen vorsorglich in Haft kommen. Verurteilte Straftäter sollen keinen deutschen Pass bekommen.
Das Programm begründet die Forderungen mit einem aus seiner Sicht steigenden Anteil von Ausländern an Gewalt-, Sexual- und Drogendelikten. Gewalttäter und Terroristen aus dem Ausland sollen kein Aufenthaltsrecht erhalten. Die Pflicht zur Ausweisung soll schon im Strafurteil festgestellt und dann konsequent vollzogen werden. Für ausländische Gefährder und Terroristen soll Präventivhaft möglich sein. Wer als Straftäter verurteilt wurde, soll nicht eingebürgert werden dürfen.
Originalzitat anzeigen (Seite 117)
„den konsequenten Vollzug der zwingenden Ausweisung verurteilter ausländischer Straftäter sowie die Feststellung der Verpflichtung hierzu bereits im Strafurteil“Einordnung
- Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst
Eine Präventivhaft für ausländische Gefährder wäre eine neue, weitreichende Befugnis zum Freiheitsentzug ohne Verurteilung.
- Migrationdeutlich restriktiv
Eine zwingende Ausweisung aller verurteilten ausländischen Straftäter und ein Einbürgerungsverbot für Verurteilte gehen grundlegend über die heutige Einzelfallabwägung hinaus.