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AfD zur inneren Sicherheit

Aus dem Programm „Zeit für Deutschland“

Bundestagswahl 2025, 23. Februar 2025Original-PDF, 177 SeitenAnalyse vom 2. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Innere Sicherheit

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat (-1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr Staat, 1 eher mehr Staat, 0 ausgewogen, 0 eher mehr Markt, 0 deutlich mehr Markt

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst (+1,4), aus 10 Punkten

    Punkte je Stufe: 1 deutlich Bürgerrechte zuerst, 0 eher Bürgerrechte zuerst, 0 ausgewogen, 2 eher Sicherheit und Ordnung zuerst, 7 deutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

  • Migrationeher restriktiv (+1,2), aus 6 Punkten

    Punkte je Stufe: 0 deutlich offen, 0 eher offen, 0 ausgewogen, 5 eher restriktiv, 1 deutlich restriktiv

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Ausländische Straftäter ausweisen und Gefährder inhaftieren

Die AfD will das Ausländerrecht ausweiten, um Straftaten von Ausländern zu bekämpfen. Verurteilte ausländische Straftäter sollen zwingend ausgewiesen werden, Gefährder sollen vorbeugend in Haft kommen können.

Die AfD will strengere Regeln für Ausländer, die Straftaten begehen. Verurteilte ausländische Täter sollen das Land verlassen müssen. Gefährliche Personen sollen vorsorglich in Haft kommen. Verurteilte Straftäter sollen keinen deutschen Pass bekommen.

Das Programm begründet die Forderungen mit einem aus seiner Sicht steigenden Anteil von Ausländern an Gewalt-, Sexual- und Drogendelikten. Gewalttäter und Terroristen aus dem Ausland sollen kein Aufenthaltsrecht erhalten. Die Pflicht zur Ausweisung soll schon im Strafurteil festgestellt und dann konsequent vollzogen werden. Für ausländische Gefährder und Terroristen soll Präventivhaft möglich sein. Wer als Straftäter verurteilt wurde, soll nicht eingebürgert werden dürfen.

Originalzitat anzeigen (Seite 117)
„den konsequenten Vollzug der zwingenden Ausweisung verurteilter ausländischer Straftäter sowie die Feststellung der Verpflichtung hierzu bereits im Strafurteil“
Seite 117 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine Präventivhaft für ausländische Gefährder wäre eine neue, weitreichende Befugnis zum Freiheitsentzug ohne Verurteilung.

  • Migrationdeutlich restriktiv

    Eine zwingende Ausweisung aller verurteilten ausländischen Straftäter und ein Einbürgerungsverbot für Verurteilte gehen grundlegend über die heutige Einzelfallabwägung hinaus.

Organisierte und Clankriminalität zerschlagen

Die AfD will organisierte Kriminalität sowie Clan- und Bandenkriminalität mit mehr Ermittlern und schärferen Regeln bekämpfen. Kriminell erworbenes Vermögen soll eingezogen werden; Straftäter und ihre Angehörigen sollen die Herkunft großer Vermögen nachweisen müssen.

Die AfD will gegen kriminelle Banden und Clans vorgehen. Dafür soll es mehr Ermittler mit besserer Ausrüstung geben. Der Staat soll Geld aus Straftaten wegnehmen. Täter und ihre Familien sollen erklären, woher ihr Vermögen kommt.

Die Ermittlungsbehörden sollen deutlich mehr Personal und Ausstattung bekommen, der Beruf soll attraktiver und die Beamten besser geschützt werden. Nach italienischem Vorbild soll eine gesetzliche Pflicht gelten, die Herkunft erheblicher, nicht nachvollziehbarer Vermögenswerte zu belegen. Ausländische Straftäter sollen unverzüglich abgeschoben werden können, vorher soll ihr Vermögen zur Regulierung von Schäden eingezogen werden. Ein Gesetz soll verhindern, dass Ermittlungsbehörden gezielt unterwandert werden. Die Länder sollen einen höheren Anteil am Steueraufkommen erhalten, um Staatsanwaltschaften und Gerichte zu stärken.

Originalzitat anzeigen (Seite 118)
„Durch kriminelle Aktivitäten erworbene Vermögen müssen konsequent eingezogen werden.“
Seite 118 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine neue Nachweispflicht für die Herkunft von Vermögen, die auch Familienmitglieder trifft, und deutlich mehr Ermittler erweitern die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten grundlegend.

  • Migrationeher restriktiv

    Die unverzügliche Abschiebung ausländischer Straftäter soll gesetzlich erleichtert werden, was den heutigen Stand in restriktive Richtung verschiebt.

Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken

Die AfD will das Jugendstrafrecht verschärfen, weil es aus ihrer Sicht der gestiegenen Zahl junger Täter nicht mehr gerecht wird. Kinder sollen ab 12 Jahren strafmündig sein, und Jugendstrafrecht soll nur noch bis zum 18. Geburtstag gelten.

Die AfD will strengere Regeln für junge Täter. Heute kann man erst ab 14 Jahren bestraft werden. Die AfD will das schon ab 12 Jahren. Ab 18 Jahren soll immer das Strafrecht für Erwachsene gelten.

Das Programm verweist auf mehr jugendliche und heranwachsende Straftäter, wobei es Personen mit Migrationshintergrund als besonders auffällig bezeichnet, sowie auf mehr tatverdächtige Kinder. Die Altersgrenze der Strafmündigkeit soll von heute 14 auf 12 Jahre sinken. Für Heranwachsende ab 18 Jahren soll kein Jugendstrafrecht mehr gelten. Mehrfach- und Intensivtäter sollen zeitnah in Haft kommen. Bei Zweifeln am Alter, bei erheblichen Straftaten und bei Mehrfachtätern soll das Alter regelmäßig biologisch festgestellt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 119)
„Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre“
Seite 119 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Die Strafbarkeit würde auf 12- und 13-Jährige ausgedehnt und das Jugendstrafrecht für 18- bis 20-Jährige entfiele, was das Strafrecht grundlegend verschärft.

Polizei besser bezahlen, ausrüsten und absichern

Die AfD will Polizisten bundesweit einheitlich und besser bezahlen, besser ausrüsten und sozial absichern. Zugleich sollen Polizeibeauftragte, interne Meldestellen und verschärfte Regeln im Disziplinarrecht wegfallen, die das Programm als Mittel politischer Einflussnahme auf Beamte sieht.

Die AfD will Polizisten überall gleich und besser bezahlen. Sie sollen bessere Waffen und Ausrüstung bekommen. Die AfD will Polizei-Beauftragte abschaffen. Das sind Stellen, die Beschwerden über die Polizei prüfen. Beamte sollen nicht aus politischen Gründen entlassen werden.

Vorgesehen sind Zulagen für Gefährdung, Überstunden und Sondereinsätze, auch für Rettungskräfte. Der Dienstherr soll die Versicherungen für Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht bezahlen und Rechtsschutz in dienstlichen Fragen sicherstellen; die Versorgung Hinterbliebener nach einem tödlichen Dienstunfall soll steigen. Sicherheitsbehörden sollen nicht von politischen Beamten geleitet werden. Gesinnungsüberprüfungen, die Beweislastumkehr im Disziplinarverfahren und die sofortige Entlassung aus politischen Gründen lehnt das Programm ab. Die Befugnisse der Polizei bei Strafverfolgung und Fahndung sollen laufend an die Kriminalitätslage angepasst werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 120)
„Bundeseinheitliche Besoldung und angemessene Vergütungen mit Gefährdungszulagen sowie weitere Zulagen für Überstunden und Sondereinsätze für Polizei und Rettungskräfte.“
Seite 120 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat

    Höhere Besoldung, Zulagen und vom Staat getragene Versicherungen bedeuten zusätzliche öffentliche Ausgaben.

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst

    Mehr Ausrüstung, erweiterte Befugnisse und der Wegfall unabhängiger Kontrollstellen stärken die Polizei schrittweise gegenüber dem heutigen Stand.

Justiz ausbauen und Strafvollzug verschärfen

Die AfD will die Justiz mit mehr Personal und einer modernisierten Prozessordnung stärken. Bewährung soll es bei Haftstrafen erst geben, nachdem ein Mindestteil verbüßt ist, und Drittstaatsangehörige sollen ihre Strafe auch in Drittstaaten absitzen können.

Die AfD will mehr Personal für Gerichte. Wer eine Haftstrafe bekommt, soll zuerst einen Teil absitzen. Erst dann soll Bewährung möglich sein. Bewährung heißt: Der Rest der Strafe wird ausgesetzt. Ausländer aus Nicht-EU-Ländern sollen ihre Haft auch im Ausland verbüßen können.

Das Programm nennt als Ziele eine bessere Organisation der Justiz und wirksamen Rechtsschutz für Bürger. Die Prozessordnung, die es als Erbe des 19. Jahrhunderts beschreibt, soll modernisiert werden. Die Tat selbst und ihre Folgen sollen als zusätzliche Gründe für Haft gelten. Kurzzeithäftlinge und Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe sollen getrennt vom regulären Vollzug untergebracht werden. Der Strafvollzug in Drittstaaten soll sich am dänischen Modell orientieren.

Originalzitat anzeigen (Seite 120)
„Strafaussetzung zur Bewährung bei Haftstrafen nur nach erfolgter Mindestverbüßung“
Seite 120 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Bewährung erst nach Mindestverbüßung und neue Haftgründe würden das heutige System der Strafaussetzung grundlegend verschärfen.

  • Migrationeher restriktiv

    Die Haft von Drittstaatsangehörigen soll ins Ausland verlagert werden können, was den Umgang mit ausländischen Verurteilten restriktiver macht.

Gewaltbereite linksextreme Gruppen verbieten

Die AfD will Extremismus von rechts, links und aus religiösen Motiven bekämpfen und sieht den Linksextremismus derzeit vom Staat vernachlässigt. Gewaltbereite linksextreme Organisationen sollen verboten und die Antifa als terroristische Vereinigung eingestuft werden.

Die AfD will gegen jede Art von Extremismus vorgehen. Sie findet: Der Staat tut zu wenig gegen linke Extremisten. Gewalttätige linke Gruppen sollen verboten werden. Ihre Zeichen zu zeigen soll strafbar sein. Die Antifa soll als Terror-Gruppe gelten.

Das Programm nennt Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen, meist islamistischen Extremismus als Gegner der wehrhaften Demokratie. Bei gewaltsamen linksextremen Organisationen hält es den Entzug öffentlicher Fördermittel für unzureichend. Stattdessen fordert es Verbote sowie eine Strafbarkeit für das Verwenden ihrer Symbole. Die Antifa soll den Status einer terroristischen Vereinigung erhalten.

Originalzitat anzeigen (Seite 121)
„Diese Organisationen sind zu verbieten, ebenso wie die Verwendung ihrer Symbole und Zeichen unter Strafe zu stellen ist.“
Seite 121 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Organisationsverbote, eine neue Strafbarkeit für Symbole und die Einstufung der Antifa als Terrorvereinigung erweitern staatliche Eingriffe grundlegend.

Forderung nach einem Kalifat unter Strafe stellen

Die AfD will es strafbar machen, öffentlich die Errichtung eines Kalifats zu fordern. Ausländische Teilnehmer solcher Kundgebungen sollen abgeschoben werden. Das Programm begründet dies damit, dass die Forderung verfassungsfeindlich sei.

Manche Menschen fordern auf Demonstrationen ein Kalifat. Ein Kalifat ist ein Staat, der nach islamischen Regeln geführt wird. Die AfD will diese Forderung bestrafen. Ausländer, die dabei mitmachen, sollen Deutschland verlassen müssen.

Nach Darstellung des Programms erheben Teile der Muslime in Deutschland diese Forderung auf Veranstaltungen und Demonstrationen. Die AfD hält sie für unvereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verlangt einen Straftatbestand. Für ausländische Teilnehmer sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um ihren Aufenthalt zu beenden und sie abzuschieben. Außerdem sollen Koranschulen, die verfassungsfeindliche Inhalte vermitteln, verboten werden. Den politischen Islam bezeichnet das Programm als größte Gefahr für die christlich-abendländische Kultur, betont aber zugleich die Glaubensfreiheit und die Wertschätzung integrierter Muslime.

Originalzitat anzeigen (Seite 122)
„öffentliche Forderung nach der Einrichtung eines Kalifats läuft der freiheitlich demokratischen Grundordnung diametral entgegen und ist verfassungsfeindlich; sie ist unter Strafe zu stellen.“
Seite 122 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine heute nicht strafbare Meinungsäußerung soll zu einem neuen Straftatbestand werden, was die Sicherheit über die Meinungsfreiheit stellt.

  • Migrationeher restriktiv

    Für ausländische Teilnehmer sollen neue Gründe für Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung geschaffen werden.

Friedensrichter bestrafen, Rechtsstaat in No-go-Areas durchsetzen

Die AfD will die Tätigkeit sogenannter Friedensrichter, die nach der Scharia Streit schlichten, unter Strafe stellen. In Stadtteilen, die das Programm als No-go-Areas bezeichnet, soll der Staat mit Razzien und Kontrollen durchgreifen.

In manchen Stadtteilen entscheiden sogenannte Friedens-Richter über Streit. Sie sind keine echten Richter. Die AfD will ihre Arbeit bestrafen. Die Polizei soll in diesen Stadtteilen mehr kontrollieren.

Das Programm wertet die Tätigkeit als Selbstjustiz, die dem staatlichen Gewaltmonopol widerspreche; ihre Entscheidungen sollen rechtlich keine Wirkung haben. Als Folgen nennt es den Entzug von Aufenthaltstiteln, gegebenenfalls das Ende des Asylstatus und die Einziehung des damit verdienten Vermögens. Wer einen Friedensrichter beauftragt, soll als Anstifter gelten. Aus Sicht der AfD sind muslimisch geprägte Parallelgesellschaften entstanden, in denen der Rechtsstaat an Bedeutung verliert. Dafür sollen Geld bereitgestellt sowie Razzien und Kontrollstellen eingesetzt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 123)
„Wir fordern daher, die Tätigkeit sogenannter Friedensrichter im Strafgesetzbuch als Straftatbestand einzuführen.“
Seite 123 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Ein neuer Straftatbestand mit Vermögenseinziehung sowie mehr Razzien und Kontrollstellen erweitern das Strafrecht und den Polizeieinsatz.

  • Migrationeher restriktiv

    Als Rechtsfolge sollen Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Asylstatus entzogen werden.

Staatstrojaner, Vorratsdatenspeicherung und flächendeckende Videoüberwachung ablehnen

Die AfD lehnt Staatstrojaner, die Vorratsdatenspeicherung und eine flächendeckende Videoüberwachung ab. Sie sieht darin eine Entwicklung zum Überwachungsstaat und meint, dass bestehende Gesetze und genug Personal ausreichen würden.

Die AfD will weniger Überwachung durch den Staat. Kameras sollen nicht überall stehen. Der Staat soll keine Spionage-Programme auf Handys und Computern nutzen. Er soll auch keine Verbindungs-Daten aller Menschen speichern.

Das Programm sieht es kritisch, dass Grundrechte mit Verweis auf die Sicherheit zunehmend beschränkt würden. Nach Ansicht der AfD ließen sich die Ziele oft erreichen, wenn geltendes Recht wirksam angewandt und ausreichend Personal eingesetzt würde. Videoüberwachung überall bekämpfe bestenfalls Symptome. Grundrechte versteht die Partei als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, die nicht ausgehöhlt werden dürften.

Originalzitat anzeigen (Seite 125)
„Wir stellen uns gegen eine flächendeckende Videoüberwachung als Einschränkung der Freiheit und bestenfalls Symptombekämpfung. Wir lehnen Staatstrojaner und die Vorratsdatenspeicherung ab.“
Seite 125 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Bürgerrechte zuerst

    Der heute gesetzlich erlaubte Staatstrojaner und die Vorratsdatenspeicherung sollen entfallen, was Befugnisse der Sicherheitsbehörden zugunsten der Bürgerrechte streicht.

Bundespolizei für den Grenzschutz stärken

Die AfD will die Bundespolizei rechtlich, personell und technisch für den Schutz der deutschen Grenzen ausbauen. Sie begründet das mit Migration, grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus.

Die Bundes-Polizei soll die Grenzen besser schützen können. Dafür soll sie mehr Rechte und moderne Technik bekommen. Die Polizisten sollen besser bezahlt werden. Sie sollen schon mit 60 Jahren in Rente gehen können.

Bessere Besoldung und Versorgung sollen den Beruf attraktiver machen. Einsatzkräfte sollen mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, Führungskräfte gestaffelt nach Dienst- und Lebensjahren. Technisch verlangt das Programm moderne Fahndungstechnik und elektronische Überwachungssysteme. Rechtlich soll § 71 des Aufenthaltsgesetzes so erweitert werden, dass die Bundespolizei auch abseits der Grenzübergänge allgemein als Grenzbehörde zuständig ist.

Originalzitat anzeigen (Seite 126)
„In rechtlicher Hinsicht fordern wir eine Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei“
Seite 126 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst

    Die Bundespolizei soll mehr Befugnisse, Personalanreize und Überwachungstechnik erhalten, was den Sicherheitsapparat innerhalb des bestehenden Systems ausbaut.

  • Migrationeher restriktiv

    Die erweiterte Zuständigkeit als Grenzbehörde dient einer strengeren Kontrolle der Zuwanderung an den Binnengrenzen.

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