Sächsisches Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2040 einführen
Die Grünen wollen ein Klimaschutzgesetz für Sachsen, das Klimaneutralität bis 2040 verbindlich festlegt. Es soll auf einem CO2-Budget beruhen und Zwischenziele für jeden Sektor enthalten. So sollen Freistaat und Kommunen ihren Beitrag zu den Klimazielen leisten.
Die Grünen wollen ein Klimaschutz-Gesetz für Sachsen. Bis 2040 soll Sachsen klimaneutral sein. Das heißt: Sachsen schadet dem Klima dann nicht mehr. Das Gesetz legt fest, wie viel CO2 noch erlaubt ist. Für jeden Bereich gibt es eigene Ziele.
Das Gesetz soll Maßnahmen, Fristen und Messgrößen festlegen. Die Staatsregierung müsste alle zwei Jahre in einem Klimaschutzbericht prüfen, ob die Ziele erreicht werden. Ein Gremium externer Fachleute soll die Maßnahmen bewerten und die Zielpfade kontrollieren. Werden Ziele verfehlt, soll der Freistaat mit einem zusätzlichen Sofortprogramm nachsteuern. Kommunen und Landkreise sollen Hilfe bei eigenen Klimaschutzplänen bekommen. Das bestehende Energie- und Klimaprogramm (EKP) soll auf Grundlage des Gesetzes fortgeschrieben werden.
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„Dieses muss nach BÜNDNISGRÜNER Auffassung 2040 als Ziel der Klimaneutralität (Glossar) festschreiben, zwingend dem Ansatz eines CO2-Budgets für den Weg dahin folgen“Einordnung
- Klimadeutlich Klimaschutz zuerst
Sachsen hat bisher kein Klimaschutzgesetz; ein neues Gesetz mit dem Ziel 2040 statt des bundesweiten 2045 und mit CO2-Budget stellt Klimaschutz klar voran.