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CDU zu Demokratie und Staat

Aus dem Programm „Auf den Inhalt kommt es an. #kurSHalten – Unser Wahlprogramm zur Landtagswahl am 8. Mai“

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022, 8. Mai 2022Original-PDF, 166 SeitenAnalyse vom 3. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Demokratie und Staat

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Markt (+1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr Staat, 0 eher mehr Staat, 0 ausgewogen, 1 eher mehr Markt, 0 deutlich mehr Markt

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst (+1,5), aus 2 Punkten

    Punkte je Stufe: 0 deutlich Bürgerrechte zuerst, 0 eher Bürgerrechte zuerst, 0 ausgewogen, 1 eher Sicherheit und Ordnung zuerst, 1 deutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

  • Gesellschaftausgewogen (-0,3), aus 3 Punkten

    Punkte je Stufe: 0 deutlich progressiv, 2 eher progressiv, 0 ausgewogen, 1 eher konservativ, 0 deutlich konservativ

  • Europaeher mehr EU (-1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr EU, 1 eher mehr EU, 0 ausgewogen, 0 eher weniger EU, 0 deutlich weniger EU

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Justiz personell stärken und digitalisieren

Die CDU will bei Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter Personal aufbauen und die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Die elektronische Akte soll bis spätestens 2026 an allen Gerichten eingeführt sein. Alle Justizstandorte im Land sollen erhalten bleiben.

Die CDU will mehr Personal für Gerichte und Staatsanwälte. Die Justiz soll digitaler werden. Bis 2026 sollen alle Gerichte mit elektronischen Akten arbeiten. Alle Gerichte im Land sollen an ihrem Ort bleiben.

Der Personalaufbau soll auch Serviceeinheiten und den Wachtmeisterdienst umfassen; auf neue Aufgaben will die CDU mit zusätzlichen Stellen reagieren. Bei der Nachwuchswerbung sollen gezielt Menschen mit Einwanderungsgeschichte angesprochen werden. Bürgerinnen und Bürger sollen einen einfachen digitalen Zugang zu den Justizbehörden bekommen, und vor allem in Zivilverfahren sollen Onlineverhandlungen genutzt werden. Die Modernisierung von Justizgebäuden wird fortgesetzt, eine sinnvolle Spezialisierung soll geprüft werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 64)
„Wir werden den Personalaufbau bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, auch im Bereich der Serviceeinheiten und des Wachtmeisterdienstes, konsequent fortsetzen.“
Seite 64 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel verankern

Die CDU will den Kampf gegen Antisemitismus in die Landesverfassung schreiben und mit einem Aktionsplan unterlegen. Schulen sollen verpflichtend eine Gedenkstätte der Judenverfolgung besuchen und den Besuch im Unterricht aufarbeiten.

Die CDU will Juden-Hass bekämpfen. Das soll als Ziel in der Verfassung des Landes stehen. Alle Schulklassen sollen eine Gedenkstätte besuchen. Dort erfahren sie von der Verfolgung der Juden.

Das Programm begründet das Staatsziel mit der historischen Verantwortung Deutschlands. Die CDU übernimmt die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und will, dass sie breite Zustimmung als Grundlage findet. Die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten soll gestärkt werden. Der Gedenkstättenbesuch samt Aufarbeitung soll fester Pflichtteil des Schulunterrichts werden. Jüngere Menschen sollen nach dem Programm früh mit jüdischem Leben in Berührung kommen.

Originalzitat anzeigen (Seite 69)
„Wir werden den Kampf gegen den Antisemitismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankern und mit einem entsprechenden Aktionsplan begleiten“
Seite 69 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Staatsdienst einführen

Die CDU will, dass bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst künftig regelmäßig beim Verfassungsschutz nachgefragt wird. Zudem soll geprüft werden, wie Verfassungsfeinde nach der Einstellung schneller aus dem Dienst entfernt werden können.

Wer beim Staat arbeiten will, soll überprüft werden. Dafür soll die Behörde immer beim Verfassungs-Schutz nachfragen. Die CDU will Feinde der Verfassung schneller aus dem Staatsdienst entfernen. Sie will prüfen, wie das geht.

Nach dem Programm sind Verfassungsfeinde im Staatsdienst derzeit nur vereinzelt ein Problem, die Verwaltung soll in solchen Fällen aber rasch handeln können. Die Regelanfrage soll für alle gelten, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Das Thema Verfassungstreue soll in Fortbildungen für Führungskräfte verankert werden. Eine schnellere Entfernung bereits eingestellter Personen will die CDU prüfen.

Originalzitat anzeigen (Seite 70)
„Wir wollen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Personen einführen, die im öffentlichen Dienst tätig sein wollen“
Seite 70 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine regelmäßige Abfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber im öffentlichen Dienst wäre ein neues Kontrollinstrument, das es bisher nicht gibt.

Land als Arbeitgeber attraktiver machen

Die CDU will mehr Nachwuchs für den Landesdienst gewinnen, weil in den kommenden zehn Jahren 30 Prozent des Personals in den Ruhestand gehen. Dazu sollen flexible Arbeitsformen, eine passende Bezahlung und mehr Fortbildung beitragen.

Viele Beschäftigte des Landes gehen bald in Rente. Die CDU will deshalb neue Leute gewinnen. Die Arbeit soll flexibler werden, zum Beispiel von zu Hause. Beamte sollen dieselben Lohn-Erhöhungen bekommen wie Angestellte.

Tarifabschlüsse sollen ohne Verzögerung und in voller Höhe für Beamtinnen und Beamte gelten. Die Nachwuchswerbung soll verstärkt werden, vor allem in sozialen Medien, und Quereinsteiger sollen eine größere Rolle spielen. Mehr Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Dienst arbeiten. Flexibles Arbeiten nach Ort und Zeit will die CDU mit den Gewerkschaften vereinbaren. Fortbildungen, besonders zu digitalen Themen, sollen ausgebaut werden, und Beschäftigte sollen weiterhin ein duales Studium aufnehmen können. Das Gesundheitsmanagement soll gesichert und an das Homeoffice angepasst werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 75)
„Tarifabschlüsse wollen wir zeitgleich und eins zu eins auf den Beamtenbereich übertragen.“
Seite 75 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Öffentlichkeit früher beteiligen, späte Einwände begrenzen

Die CDU will Bürgerinnen und Bürger bei großen Vorhaben früher beteiligen und zugleich eine Mitwirkungspflicht einführen, die auch für Umweltverbände gilt. Einwände, die bewusst zurückgehalten wurden, sollen nach Fristablauf nicht mehr zählen.

Die CDU will Bürger bei großen Projekten früher fragen. Wer mitredet, soll auch rechtzeitig mitarbeiten müssen. Das gilt auch für Umwelt-Verbände. Wer Einwände absichtlich zu spät bringt, soll damit keinen Erfolg haben.

Die Beteiligung soll bei großen Vorhaben schon vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren beginnen und bei mehrstufigen Verfahren gleichzeitig und von einer Behörde koordiniert stattfinden. Dafür sollen bundesweit einheitliche Leitlinien und Rechtsgrundlagen entstehen. Auf Bundesebene will die CDU erreichen, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben, wenn nicht dargelegt wird, dass sie weder missbräuchlich noch unredlich sind (materielle Präklusion). Erstmalige Einwände im Rechtsbehelfsverfahren sollen grundsätzlich möglich bleiben. Der Bund soll Rechte und Pflichten klagebefugter Verbände gesetzlich regeln, und das europäische Recht soll überprüft werden. Das Programm erwartet davon mehr Akzeptanz und eine Entlastung der Gerichte.

Originalzitat anzeigen (Seite 76)
„Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung muss auch eine verbindliche und verantwortungsvolle Mitwirkungspflicht umfassen. Diese Mitwirkungspflicht soll auch für Umweltverbände gelten.“
Seite 76 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Markt

    Einwendungs- und Klagemöglichkeiten gegen Vorhaben sollen enger gefasst werden, was Hürden für Projekte gegenüber heute schrittweise senkt.

Keine Zwangsfusionen von Gemeinden

Die CDU schließt erzwungene Zusammenlegungen von Kommunen aus. Stattdessen will sie freiwillige Zusammenschlüsse und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen unterstützen. Gemeinden sollen zudem mehr eigene Gestaltungsspielräume bekommen.

Die CDU will keine Gemeinden gegen ihren Willen zusammenlegen. Gemeinden dürfen sich freiwillig zusammenschließen. Sie sollen auch mehr zusammenarbeiten. Sie sollen mehr selbst entscheiden können.

Gemeinden sollen in ihrer Hauptsatzung selbst festlegen können, wie groß die Gemeindevertretung ist. Die Gemeindeordnung will die CDU daraufhin prüfen, ob sie zu den unterschiedlichen Gemeindegrößen passt. Das Finanzausgleichsgesetz soll mit Blick auf eine symmetrische Verteilung der Mittel überprüft werden. Landesentwicklung sowie Orts- und Kreisentwicklung sollen enger verzahnt werden, damit Planungen schneller gehen. Auch die kommunale Bildungsarbeit soll mehr Unterstützung erhalten.

Originalzitat anzeigen (Seite 82)
„Zwangsfusionen auf kommunaler Ebene wird es mit uns nicht geben.“
Seite 82 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kommunales Mandat flexibler und attraktiver machen

Die CDU will Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern eine Auszeit in besonderen Lebenslagen ermöglichen, ohne dass sie ihr Mandat verlieren. Außerdem sollen Sitzungen dauerhaft digital oder hybrid stattfinden können, und die Entschädigung soll angemessen sein.

Wer in der Kommunal-Politik arbeitet, soll eine Pause machen können. Das Mandat soll dabei bestehen bleiben. Ein Mandat ist das Amt, in das man gewählt wurde. Sitzungen sollen auch online möglich sein.

Für die Auszeit sollen flexiblere Regeln für Nachrücker helfen. Sitzungen kommunaler Gremien sollen auf Dauer digital oder in gemischter Form möglich sein; bei der Umsetzung will die CDU stärker unterstützen. Sowohl für ehrenamtliche als auch für hauptamtliche kommunale Mandate strebt sie eine angemessene Entschädigung an.

Originalzitat anzeigen (Seite 82)
„Wir wollen eine kommunalpolitische Auszeit für besondere Lebenslagen ermöglichen, ohne das Mandat abgeben zu müssen.“
Seite 82 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kommunale Sperrklausel und höhere Fraktionsgröße einführen

Die CDU will bei Kommunalwahlen eine Sperrklausel einführen und die Mindestgröße für Fraktionen anheben, etwa in Kreistagen auf vier Mitglieder. Die Sitzverteilung soll künftig nach dem Verfahren d'Hondt berechnet werden. Ziel ist laut Programm, Mehrheiten leichter bilden zu können.

Die CDU will eine Sperr-Klausel bei Kommunal-Wahlen. Das heißt: Parteien mit sehr wenigen Stimmen bekommen keine Sitze. Eine Fraktion im Kreistag soll mindestens vier Mitglieder haben. Die Sitze sollen anders berechnet werden.

Dafür sollen die Gemeindeordnung und die Kreisordnung geändert werden. Das Auszählverfahren soll auf d'Hondt umgestellt werden, ein Rechenverfahren, das größere Parteien tendenziell begünstigt. Die Mindestzahl an Mitgliedern für den Fraktionsstatus soll zum Beispiel in den Kreistagen bei vier liegen. Das Programm begründet die Umstellung mit einer einfacheren Mehrheitsbildung.

Originalzitat anzeigen (Seite 82)
„zur Erreichung des Fraktionsstatus z. B. in den Kreistagen auf vier erhöhen und eine kommunale Sperrklausel einführen“
Seite 82 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vereinheitlichen

Die CDU will die bisher nach Einwohnerzahl gestaffelten Quoren landesweit durch einheitliche Werte ersetzen. Für Bürgerbegehren sollen 15 Prozent gelten, für Bürgerentscheide 30 Prozent.

Bei einem Bürger-Begehren sammeln Menschen Unterschriften für eine Abstimmung. Heute hängt die nötige Zahl von der Größe des Ortes ab. Die CDU will überall dieselbe Zahl: 15 Prozent. Bei der Abstimmung selbst sollen 30 Prozent nötig sein.

Ein Quorum ist der Mindestanteil an Unterschriften oder Stimmen, der erreicht werden muss. Heute richten sich diese Werte nach der Einwohnerzahl der Kommune. Künftig soll es für Bürgerbegehren einheitlich 15 Prozent und für Bürgerentscheide einheitlich 30 Prozent geben. Die zur Abstimmung gestellte Frage soll einfach und eindeutig formuliert sein.

Originalzitat anzeigen (Seite 82)
„Wir wollen für Bürgerbegehren ein einheitliches Quorum von 15 Prozent schaffen.“
Seite 82 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Bürgermeister wieder durch Gemeindevertretung wählen lassen

Die CDU will die Gemeindeordnung ändern, damit hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr direkt von der Bevölkerung, sondern wieder von den gewählten Vertretungen bestimmt werden.

Heute wählen die Bürger hauptamtliche Bürgermeister direkt. Die CDU will das ändern. Der Gemeinderat oder die Rats-Versammlung soll den Bürgermeister wählen. So war es früher schon einmal.

Die Änderung betrifft hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden und Städten. Zuständig für die Wahl wären künftig die Gemeindevertretungen oder Ratsversammlungen. Dafür soll die Gemeindeordnung angepasst werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 82)
„Bürgermeister der Gemeinden und Städte wieder durch die Gemeindevertretungen beziehungsweise Ratsversammlungen gewählt werden“
Seite 82 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Behörden auch im ländlichen Raum ansiedeln

Die CDU will neue Einrichtungen des Landes so verteilen, dass auch ländliche Gebiete zum Zug kommen. Zugleich will sie Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen des Bundes nach Schleswig-Holstein holen.

Neue Ämter des Landes sollen nicht nur in großen Städten stehen. Auch das Land soll welche bekommen. Die CDU will außerdem Ämter des Bundes nach Schleswig-Holstein holen.

Das Programm verweist darauf, dass der Bund neue Behörden und Ressortforschung bevorzugt in strukturschwachen Regionen und dort in kleinen und mittleren Städten ansiedeln will. Die CDU will sich darum bemühen, solche Einrichtungen für Schleswig-Holstein zu gewinnen. Sie tritt für eine gleichmäßige Verteilung von Bundeseinrichtungen über ganz Deutschland ein.

Originalzitat anzeigen (Seite 98)
„Des Weiteren werden wir neue Landeseinrichtungen ebenfalls so im Landesgebiet verteilen, dass auch der ländliche Raum in den Blick genommen wird.“
Seite 98 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kinder- und Jugendvertretung auf Landesebene einrichten

Die CDU will eine legitimierte, direkte Vertretung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene schaffen. Außerdem soll geprüft werden, ob für die Beteiligung junger Menschen in den Kommunen landesweit einheitlichere Standards möglich sind.

Die CDU will eine Vertretung für Kinder und Jugendliche im Land schaffen. Sie soll für junge Menschen sprechen. In Städten und Gemeinden sollen junge Leute mehr mitreden können. Die CDU will prüfen, ob dafür überall ähnliche Regeln gelten können.

Kinder und Jugendliche müssen bei kommunalen Planungen, die sie betreffen, schon heute beteiligt werden, was laut Programm aber nicht überall gleich geschieht. Die CDU will diese Mitwirkungsrechte mit Leben füllen. Die neue Landesvertretung soll vom Landesjugendring unterstützt werden. Als Vorbild nennt das Programm die Landesschülervertretungen, die diese Rolle im schulischen Bereich bereits ausfüllen.

Originalzitat anzeigen (Seite 124)
„Unser Ziel ist es, auf Landesebene eine legitimierte direkte Kinder- und Jugendvertretung einzurichten.“
Seite 124 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv

    Mit einer neuen Landesvertretung und einheitlicheren Beteiligungsstandards sollen junge Menschen mehr Mitsprache erhalten als heute, was eine schrittweise Öffnung bedeutet.

Parteien Zugang zu öffentlichen Gebäuden sichern

Die CDU will Parteien, ihren Jugendorganisationen und Gliederungen die Nutzung öffentlicher Gebäude für Veranstaltungen ermöglichen und dies gesetzlich regeln. Zudem will sie die Wahlbeteiligung erhöhen, vor allem in Stimmbezirken, in denen wenige Menschen wählen.

Parteien finden oft schwer Räume für Veranstaltungen. Die CDU will: Parteien sollen öffentliche Gebäude nutzen dürfen. Das soll in einem Gesetz stehen. Außerdem sollen mehr Menschen wählen gehen.

Nach Darstellung des Programms ist es für Parteien in den vergangenen Jahren schwieriger geworden, geeignete Orte für Veranstaltungen zu finden, auch weil öffentliche Gebäude häufig nicht zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung sollen Konzepte für Bezirke mit geringer Wahlbeteiligung entstehen. Niedrigschwellige Möglichkeiten der Stimmabgabe sollen geprüft werden. Auch politische Jugendorganisationen sieht die CDU dabei in der Verantwortung.

Originalzitat anzeigen (Seite 148)
„Deshalb wollen wir gesetzlich verankern, dass Parteien öffentliche Räumlichkeiten, wie andere Institutionen auch, nutzen können.“
Seite 148 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Verfassungsbekenntnis von geförderten Trägern verlangen

Die CDU will, dass Träger, die für Demokratieförderung Geld vom Land bekommen, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. So soll verhindert werden, dass öffentliche Mittel verfassungsfeindlichen Bestrebungen zugutekommen.

Manche Gruppen bekommen Geld vom Land für Demokratie-Projekte. Die CDU will: Diese Gruppen müssen sich zur Verfassung bekennen. Die Verfassung enthält die wichtigsten Regeln des Staates. Feinde der Verfassung sollen kein Staatsgeld bekommen.

Die Forderung betrifft Einrichtungen, die im Rahmen demokratiefördernder Maßnahmen Landesmittel erhalten. Zugleich will die CDU diese Empfänger stärker unterstützen, besonders den Landesbeauftragten für politische Bildung. Dessen Angebote sollen im ganzen Land stattfinden.

Originalzitat anzeigen (Seite 148)
„Einrichtungen, die vom Land gefördert werden, müssen sich zu unserer Verfassung bekennen.“
Seite 148 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine Bekenntnispflicht als Bedingung für Fördergeld ist eine zusätzliche staatliche Auflage für zivilgesellschaftliche Träger im Namen des Verfassungsschutzes.

Minderheitenrechte ins Grundgesetz aufnehmen

Die CDU will, dass die Rechte nationaler Minderheiten im Grundgesetz stehen. Außerdem stellt sie sich hinter die Forderungen der europäischen Minority SafePack Initiative.

Die CDU will die Rechte von Minderheiten ins Grundgesetz schreiben. Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Die Partei unterstützt auch eine europäische Initiative für Minderheiten. Sie heißt Minority SafePack.

Die Minority SafePack Initiative ist eine europäische Bürgerinitiative, die mehr Schutz für nationale und sprachliche Minderheiten in der EU verlangt. Die CDU erklärt ihre Unterstützung für deren Forderungen. Auf Bundesebene will sie sich für eine Verankerung der Minderheitenrechte in der Verfassung einsetzen.

Originalzitat anzeigen (Seite 151)
„Wir unterstützen die Forderungen der europäischen Minority SafePack Initiative (MSPI) und setzen uns für die Aufnahme der Rechte nationaler Minderheiten in das Grundgesetz ein.“
Seite 151 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv

    Ein Verfassungsrang für Minderheitenrechte würde den Schutz kultureller Vielfalt gegenüber heute ausbauen.

  • Europaeher mehr EU

    Die unterstützte Initiative zielt auf zusätzliche EU-Maßnahmen zum Minderheitenschutz und damit auf mehr gemeinsame europäische Politik.

Gottesbezug in die Landesverfassung aufnehmen

Die CDU will, dass die Präambel der Landesverfassung von Schleswig-Holstein einen Bezug auf Gott erhält. Sie verweist dabei auf das gemeinsame Engagement mehrerer Religionen für dieses Anliegen.

Die CDU will die Verfassung des Landes ändern. Am Anfang der Verfassung soll Gott genannt werden. Mehrere Religionen haben sich dafür eingesetzt. Die CDU will das weiter unterstützen.

Die Partei blickt nach eigenen Worten dankbar auf den interreligiösen Einsatz für dieses Vorhaben zurück. Sie kündigt an, sich weiterhin dafür einzusetzen. Der Bezug soll in der Präambel stehen, also im einleitenden Teil der Verfassung.

Originalzitat anzeigen (Seite 160)
„Wir wollen einen Gottesbezug in der Präambel der schleswig-holsteinischen Landesverfassung.“
Seite 160 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher konservativ

    Die Verfassung soll um einen religiösen Bezug ergänzt werden, den sie heute nicht enthält; das stärkt überlieferte religiöse Werte, bleibt aber auf die Präambel beschränkt.

Was sagen die anderen Parteien zu Demokratie und Staat?

Alle Programme in Schleswig-Holstein im Vergleich