Sachkundenachweis für alle Angler verlangen
Die CDU will, dass grundsätzlich jede angelnde Person Sachkunde nachweisen muss. Ausnahmen von der Prüfungspflicht, etwa über den Urlauberfischereischein, sollen nur noch in sachlich begründeten Fällen gelten. Begründet wird das mit Arten- und Tierschutz.
Wer angelt, soll sich mit Fischen auskennen. Das soll man mit einer Prüfung zeigen. Heute dürfen Urlauber oft ohne Prüfung angeln. Die CDU will solche Ausnahmen nur noch selten erlauben.
Nach dem Programm sollen Menschen, die Wirbeltiere töten, sachkundig sein, wie es bei Jagd und Falknerei durch Prüfungen gesichert ist. Derzeit könnten Personen ohne Ausbildung Fische fangen und töten, ohne Arten und Schutzstatus zu kennen oder das richtige Betäuben gelernt zu haben. Für Art und Umfang der Angel-Ausbildung will die CDU einheitliche Standards schaffen. Den Angelsport will sie zugleich als Standbein des Tourismus fördern.
Originalzitat anzeigen (Seite 56)
„setzen wir uns dafür ein, dass jede angelnde Person Sachkunde nachweisen muss, sofern kein sachlicher Grund eine Ausnahme rechtfertigt“Einordnung
Dieser Punkt berührt keine der Achsen.