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FDP zu Demokratie und Staat

Aus dem Programm „Was das Land jetzt braucht. Wahlprogramm der Freien Demokraten (Programm der FDP Schleswig-Holstein zur Landtagswahl 2022)“

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022, 8. Mai 2022Original-PDF, 142 SeitenAnalyse vom 3. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Demokratie und Staat

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv (-1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich progressiv, 1 eher progressiv, 0 ausgewogen, 0 eher konservativ, 0 deutlich konservativ

  • Klimaeher Klimaschutz zuerst (-1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich Klimaschutz zuerst, 1 eher Klimaschutz zuerst, 0 ausgewogen, 0 eher Wachstum zuerst, 0 deutlich Wachstum zuerst

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Transparenzgesetz schaffen und Open Data ausbauen

Die FDP will das Informationszugangsgesetz des Landes zu einem Transparenzgesetz ausbauen, sodass die Veröffentlichung staatlicher Daten und Informationen zur Regel wird. Zugleich soll das Angebot offener Landesdaten wachsen. Das Programm begründet dies damit, dass Informationen in öffentlicher Hand der Öffentlichkeit gehören.

Die FDP will ein Transparenz-Gesetz. Transparenz heißt: Der Staat zeigt offen, was er weiß und tut. Behörden sollen ihre Informationen in der Regel veröffentlichen. Auch Daten des Landes sollen frei im Internet stehen. Daraus können Entwickler neue Angebote bauen.

Geplant ist eine verbindliche und durchsetzbare Pflicht zur Veröffentlichung im Informationszugangsgesetz, deren Katalog schrittweise wächst. Der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes soll Stellen sanktionieren können, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Die Informationspflicht soll auch für private Unternehmen gelten, die vom Land kontrolliert werden. Zurückgehalten werden dürfen Informationen nur in engen gesetzlichen Grenzen, etwa wegen nationaler Sicherheit oder Interessen Dritter. Beim Thema Open Data will die FDP Kommunen und öffentliche Unternehmen stärker einbeziehen, das Datenportal für private Datenlieferanten öffnen und Verwaltungsdaten grundsätzlich unter der Lizenz Creative Commons Zero freigeben.

Originalzitat anzeigen (Seite 68)
„Deshalb wollen wir das IZG-SH (Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein) zu einem starken Transparenzgesetz weiterentwickeln“
Seite 68 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Landesdienst attraktiver machen, pauschale Beihilfe einführen

Die FDP will das Land als Arbeitgeber attraktiver machen, mit flexiblen Arbeitszeiten, besseren Leistungsanreizen und modernen Arbeitsplätzen. Neue Beamte sollen durch eine pauschale Beihilfe frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können.

Das Land soll ein guter Arbeitgeber sein. Die FDP will flexible Arbeitszeiten und moderne Arbeitsplätze. Neue Beamte sollen ihre Krankenkasse frei wählen können. Dafür soll das Land einen festen Zuschuss zahlen. Der Aufstieg im Landesdienst soll leichter werden.

Die pauschale Beihilfe soll nach dem Programm auch einen wachsenden Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern beseitigen. Um Durchlässigkeit und Aufstieg zu verbessern, will die FDP den Bologna-Prozess vollständig auf das Beamtentum im Land anwenden. Akkreditierte Bachelor- und Masterabschlüsse sollen den Zugang zur zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt öffnen, dem früheren gehobenen und höheren Dienst.

Originalzitat anzeigen (Seite 78)
„Wir wollen neuen Beamten durch Einführung der „pauschalen Beihilfe“ zu echter Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verhelfen“
Seite 78 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kommunalwahlrecht reformieren, Mandat besser vereinbar machen

Die FDP will bei Kommunalwahlen ein System mit Erst- und Zweitstimme einführen, um kleinere Parteien und Wählervereinigungen zu stärken. Zudem soll das ehrenamtliche Mandat besser mit Beruf und Familie vereinbar werden, etwa durch Mandatspausen und digitale Sitzungsteilnahme.

Bei Wahlen in den Gemeinden soll es zwei Stimmen geben. Das hilft kleinen Parteien. Die FDP will auch die Arbeit im Gemeinderat leichter machen. Zum Beispiel soll man eine Pause vom Amt nehmen können. Sitzungen sollen leichter im Internet zu sehen sein.

Das Programm begründet die zwei Stimmen damit, dass kleinere Gruppen teils nicht in jedem Wahlkreis Kandidaten aufstellen können. Eine Mandatspause nach dänischem Vorbild für berufliche oder familiäre Auszeiten soll geprüft werden. Ausschusssitze sollen leichter mit Bürgern besetzt werden können, die nicht der Vertretung angehören. Das Streaming öffentlicher Sitzungen soll einfacher werden, und Amtsträger sollen es nicht unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht verhindern können. Geprüft wird auch, ob Vertreter aus wichtigen familiären oder beruflichen Gründen ausnahmsweise elektronisch teilnehmen dürfen.

Originalzitat anzeigen (Seite 80)
„ähnlich wie bei Bundes- und Landtagswahlen eine Wahl mit Erst- und Zweitstimme einführen“
Seite 80 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Zusammenarbeit mit Hamburg vertiefen, Nordstaat ablehnen

Die FDP will die Zusammenarbeit mit Hamburg in der Metropolregion ausbauen, etwa bei Verkehr, Behörden und öffentlichen Angeboten über die Landesgrenze hinweg. Einen Zusammenschluss der norddeutschen Länder zu einem „Nordstaat“ lehnt sie weiterhin ab.

Schleswig-Holstein soll enger mit Hamburg zusammenarbeiten. Zum Beispiel bei Bus und Bahn, Baustellen und Ämtern. Die FDP will aber kein gemeinsames Bundesland im Norden. Das alte Kohle-Kraftwerk in Wedel soll bald abgeschaltet werden.

Kinderbetreuung, Schulen, Hochschulen, Gesundheitsversorgung, Kultur, Arbeitsplätze und Verkehr sollen für Menschen beiderseits der Grenze ohne Brüche nutzbar sein. Im Hamburger Verkehrsverbund strebt die FDP mehr Mitsprache bei Tarifen und Fahrplänen an, und Baustellen sollen länderübergreifend geplant werden. Kommunale Behörden sollen enger kooperieren, um die von der OECD 2019 kritisierte Zersplitterung der Zuständigkeiten anzugehen. Die FDP will auf ein rasches Abschalten des Kohlekraftwerks Wedel drängen, das Hamburg gehört. Sie will Hamburg als Hafen- und Luftfahrtstandort unterstützen und fordert flächendeckende Messstellen für Fluglärm.

Originalzitat anzeigen (Seite 83)
„Eine intensive Zusammenarbeit gerade im Sinne der Reduzierung bürokratischer Wege und gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung unterstützen wir dort, wo dies kürzere Wege, geringere Kosten und nahtlose Verfügbarkeit von öffentlichen Dienstleistungen ermöglicht.“
Seite 83 im Original

Einordnung

  • Klimaeher Klimaschutz zuerst

    Die FDP will auf ein rasches Abschalten eines einzelnen alten Kohlekraftwerks drängen, was den heutigen Stand begrenzt in Richtung Klimaschutz verschiebt.

Justiz personell stärken und Besoldung verbessern

Die FDP will Gerichte und Staatsanwaltschaften personell gut ausstatten und die Besoldung in der Justiz wettbewerbsfähig gestalten. So sollen Verfahren kürzer werden und Beschäftigte nicht in andere Länder oder Berufe abwandern.

Die FDP will mehr und gut bezahltes Personal für Gerichte. Auch die Staats-Anwaltschaften sollen genug Personal haben. Verfahren sollen dann schneller gehen. Gute Fachleute sollen in Schleswig-Holstein bleiben.

Das Besoldungssystem soll umfassend überprüft werden; Berufserfahrung und herausgehobene Tätigkeiten sollen sich in der Bezahlung niederschlagen. Ein Stellenpuffer soll Lücken durch Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit kurzfristig schließen. Richterinnen und Richter sollen allein nach dem Grundsatz der Bestenauslese ernannt, befördert und versetzt werden, das Beurteilungsrecht will die FDP gesetzlich neu regeln. Geprüft werden Standards für die Richterassistenz, und Schlichtungsstellen sowie Schiedsgerichte sollen maßvoll ausgebaut werden, um die Justiz zu entlasten.

Originalzitat anzeigen (Seite 103)
„uns weiterhin für eine angemessene und wettbewerbsfähige Besoldung aller in der Justiz Beschäftigten einsetzen.“
Seite 103 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Gerichtsstandorte erhalten, Verwaltungsgerichtsbarkeit ausbauen

Die FDP will keine Gerichte oder Staatsanwaltschaften schließen oder verlegen und keine Gerichtszweige zusammenlegen, um die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern zu wahren. Für den Süden des Landes soll geprüft werden, ob dort ein weiteres Verwaltungsgericht möglich ist.

Die FDP will alle Gerichte an ihren Orten behalten. Kein Gericht soll schließen oder umziehen. Die Wege für die Menschen sollen kurz bleiben. Die FDP prüft ein zweites Verwaltungs-Gericht im Süden des Landes.

Das Programm begründet dies damit, dass es nur vier Sozialgerichte und ein Verwaltungsgericht gibt und eine Zusammenlegung die Abläufe nicht messbar verbessern würde. Das Oberverwaltungsgericht soll mehr Personal bekommen, damit es spezialisierte Senate für Bau- und Infrastrukturrecht bilden kann; damit unterstützt die FDP die vom Bund geplante Beschleunigung von Planungsverfahren. Zudem soll eine landesweite Servicestelle entstehen, die Fragen zur Justiz niedrigschwellig und barrierefrei beantwortet.

Originalzitat anzeigen (Seite 103)
„zur Sicherstellung der erforderlichen Bürgernähe weder Standortveränderungen oder - schließungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, noch Zusammenlegungen von Gerichtszweigen, insbesondere der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, durchführen“
Seite 103 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Staatsleistungen an Kirchen ablösen, Kirchenaustritt erleichtern

Die FDP will das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln und mittelfristig die Staatsleistungen an die Kirchen ablösen. Außerdem soll der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft für junge Menschen bis 21 Jahre grundsätzlich nichts kosten.

Der Staat zahlt den Kirchen jedes Jahr Geld aus alten Verträgen. Die FDP will diese Zahlungen beenden. Dafür braucht es ein Gesetz vom Bund. Junge Leute bis 21 Jahre sollen kostenlos aus einer Kirche austreten können.

Staatsleistungen sind regelmäßige Zahlungen der Länder an die Kirchen, die auf historische Enteignungen zurückgehen. Ihre Ablösung soll nach dem Willen der FDP durch die Länder erfolgen, gestützt auf ein Gesetz des Bundes. Das Recht, das das Verhältnis von Staat und Kirchen regelt, soll zu einem allgemeinen Religionsverfassungsrecht werden. Wer eine Religionsgemeinschaft vor dem vollendeten 21. Lebensjahr verlässt, soll dafür in der Regel keine Gebühr zahlen.

Originalzitat anzeigen (Seite 139)
„Dadurch wollen wir mittelfristig die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder erreichen, was auf Grundlage eines Bundesgesetzes möglich sein soll.“
Seite 139 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv

    Die Ablösung der Staatsleistungen und der kostenfreie Austritt lockern die gewachsene Bindung zwischen Staat und Kirchen schrittweise.

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