Minderheitensprachen bei Einstellungen im Landesdienst berücksichtigen
Der SSW will, dass Kenntnisse in Minderheitensprachen bei Einstellungen in Landesbehörden im Landesteil Schleswig deutlicher als bevorzugtes Kriterium gelten. Dazu sollen die Sprachkenntnisse der Beschäftigten erfasst werden.
Manche Menschen sprechen Dänisch oder Friesisch. Das soll bei Bewerbungen bei Landes-Behörden im Norden ein Vorteil sein. Die Behörden sollen aufschreiben, wer welche Sprache kann. So können sie das bei neuen Stellen beachten.
Die Regelung soll für Landesbehörden im Landesteil Schleswig gelten. Dort soll das Beherrschen einer Minderheitensprache in den Einstellungskriterien klarer als erwünschte Qualifikation hervorgehoben werden. Die Kenntnisse sollen in den Personalakten und im Personalsystem KoPers des Landes stehen. So ließen sie sich bei der Besetzung von Stellen einbeziehen.
Originalzitat anzeigen (Seite 12)
„Sprachkenntnisse müssen in den Personalakten und in KoPers (Kooperatives Personalmanagement) verzeichnet werden, damit sie bei einer Stellenvergabe des Landes berücksichtigt werden können.“Einordnung
- Gesellschafteher progressiv
Minderheitensprachen sollen in der Verwaltung stärker zählen, was Mehrsprachigkeit und Vielfalt schrittweise fördert.