Gleichstellungsgesetz streichen, Verbandsklagen einschränken
Die AfD will das im Programm so genannte Allgemeine Gleichstellungsgesetz ohne Ersatz abschaffen, weil es aus ihrer Sicht vor allem Bürokratie erzeugt. Außerdem sollen Abmahnvereine und das Verbandsklagerecht eingeschränkt und staatliche Vorgaben für Unternehmen zurückgefahren werden.
Es gibt ein Gesetz gegen Benachteiligung. Die AfD will dieses Gesetz abschaffen. Sie sagt: Es macht zu viel Arbeit für Betriebe. Auch Klagen von Verbänden gegen Firmen sollen seltener möglich sein.
Bei kleinen und mittleren Betrieben und Behörden soll auf verhältnismäßige Kosten geachtet werden, etwa bei Gleichstellungsbeauftragten. Kleinere Unternehmen sollen davor geschützt werden, Ziel gewerbsmäßiger Kläger zu werden. Die AfD wendet sich allgemein gegen staatliche Bevormundung von Unternehmern und hält Lohnunterschiede je nach Qualifikation für ein Merkmal einer leistungsfähigen Marktwirtschaft. Bürokratische Vorschriften, zum Beispiel beim Mindestlohn, sollen einfacher werden.
Originalzitat anzeigen (Seite 24)
„Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hat seinen Zweck verfehlt und ein unerträgliches Maß an bürokratischem Aufwand verursacht. Es ist daher ersatzlos zu streichen.“Einordnung
- Wirtschaftdeutlich mehr Markt
Ein Gesetz, das Unternehmen Pflichten auferlegt, soll ersatzlos gestrichen und Klagerechte gegen Firmen sollen beschnitten werden.
- Gesellschaftdeutlich konservativ
Der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung soll ersatzlos entfallen, was eine bestehende gesetzliche Gleichstellungsregel zurücknimmt.