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SPD zu Gleichstellung und Vielfalt

Aus dem Programm „Klar und deutlich: Für Thüringen. Regierungsprogramm der SPD Thüringen“

Landtagswahl Thüringen 2024, 1. September 2024Original-PDF, 94 SeitenAnalyse vom 4. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Gleichstellung und Vielfalt

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat (-1), aus 2 Punkten

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr Staat, 2 eher mehr Staat, 0 ausgewogen, 0 eher mehr Markt, 0 deutlich mehr Markt

  • Gesellschafteher progressiv (-1,5), aus 8 Punkten

    Punkte je Stufe: 4 deutlich progressiv, 4 eher progressiv, 0 ausgewogen, 0 eher konservativ, 0 deutlich konservativ

  • Europaeher mehr EU (-1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr EU, 1 eher mehr EU, 0 ausgewogen, 0 eher weniger EU, 0 deutlich weniger EU

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Barrierefreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ausbauen

Die SPD will Thüringen zu einem inklusiven Bundesland machen und die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Barrierefreiheit soll in allen Lebensbereichen gelten, und die soziale Infrastruktur vor Ort soll auf Teilhabe ausgerichtet werden.

Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können. Die SPD will Hindernisse abbauen, in Gebäuden und im Internet. Hilfen sollen nah am Wohnort sein. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen in der Verfassung von Thüringen stehen.

Das Programm sieht vor, das Bundesteilhabegesetz umzusetzen und Leistungen auszubauen, die sich am einzelnen Menschen und am Wohnquartier orientieren. Die in Thüringen entwickelte „Personenzentrierte Komplexleistung“, ein ambulantes Angebot, soll gefördert und häufiger eingesetzt werden. Der Maßnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention soll umgesetzt werden, ebenso eine einheitliche Zuständigkeit von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe für Kinder mit Behinderungen. Die SPD will die Konvention zudem in die Landesverfassung aufnehmen, um diese Rechte sichtbarer zu machen.

Originalzitat anzeigen (Seite 12)
„Wir wollen die Barrierefreiheit in allen analogen und digitalen Bereichen des Lebens, von der Frage baulicher Barrierefreiheit bis hin zur Internetgestaltung sicherstellen.“
Seite 12 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat

    Die öffentliche soziale Infrastruktur und Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollen ausgebaut werden.

  • Gesellschafteher progressiv

    Inklusion und Barrierefreiheit sollen ausgebaut und in der Verfassung verankert werden, was die gleichberechtigte Teilhabe schrittweise stärkt.

Verpflichtenden Gleichstellungscheck für alle Landesmaßnahmen einführen

Die SPD will alle Gesetze, Verordnungen und Haushaltsausgaben verpflichtend darauf prüfen, wie sie sich auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken. Dazu kommen weitere Schritte wie ein eigener Landtagsausschuss für Gleichstellung und ein Pilotprojekt zum Genderbudgeting.

Die SPD will jedes neue Gesetz prüfen. Die Frage ist: Hilft es der Gleichstellung von Frauen und Männern? Im Landtag soll es wieder einen eigenen Ausschuss dafür geben. Ämter sollen kostenlose Menstruations-Artikel anbieten.

Nach dem Programm sollen keine Maßnahmen mehr beschlossen werden, die die Gleichstellung nicht voranbringen. Genderbudgeting, also die Ausrichtung öffentlicher Haushalte auf Gleichstellung, will die SPD zunächst als Pilotprojekt testen: Mindestens eine Kommune soll teilnehmen, die Wissenschaft soll das Vorhaben begleiten, und es soll einen finanziellen Anreiz geben. Der Landtag soll wieder einen eigenen Gleichstellungsausschuss erhalten, und Statistiken sollen getrennt nach Geschlecht erscheinen. Geplant sind zudem Bildungsangebote zu Gleichstellungsthemen für Männer, kostenlose Menstruationsartikel in Behörden und attraktivere Weiterbildung für Frauen. Der Landessportbeirat und das Präsidium des Landessportbundes sollen paritätisch besetzt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 13)
„Wir werden einen verpflichtenden Gleichstellungscheck einführen und damit alle Maßnahmen, ob Gesetze, Verordnungen, Haushaltsausgaben und Setzung von Rahmenbedingungen einem Gleichstellungscheck zu unterwerfen.“
Seite 13 im Original

Einordnung

  • Gesellschaftdeutlich progressiv

    Eine verbindliche Gleichstellungsprüfung für sämtliche Landesmaßnahmen gibt es bisher nicht; sie würde Gleichstellung zum Maßstab aller Beschlüsse machen.

Paritégesetz für den Landtag auf den Weg bringen

Die SPD will, dass Frauen im Thüringer Landtag entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind. Dafür soll ein Paritätsgesetz kommen, das den rechtlichen Rahmen einhält.

Im Landtag sitzen weniger Frauen als Männer. Die SPD will das ändern. Die Hälfte der Abgeordneten soll weiblich sein. Dafür will die SPD ein neues Gesetz machen.

Ziel ist, dass künftig jede zweite Abgeordnete im Landtag eine Frau ist. Die SPD kündigt ein Paritégesetz an und betont, dass es die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten soll. Sie begründet das Vorhaben mit dem Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung.

Originalzitat anzeigen (Seite 14)
„Wir streben deshalb an, dass künftig die Hälfte der Thüringer Landtagsabgeordneten weiblich sein soll.“
Seite 14 im Original

Einordnung

  • Gesellschaftdeutlich progressiv

    Ein Paritätsgesetz würde eine heute nicht geltende gesetzliche Vorgabe zur gleichen Vertretung der Geschlechter im Parlament einführen.

Frauenhäuser dauerhaft finanzieren und Gewaltschutz ausbauen

Die SPD will die Finanzierung von Frauenhäusern dauerhaft absichern und sie zur Pflichtaufgabe von Landkreisen und kreisfreien Städten machen. Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt soll in Thüringen stärker umgesetzt werden.

Frauen-Häuser schützen Frauen vor Gewalt. Die SPD will, dass sie immer genug Geld haben. Städte und Landkreise sollen Frauen-Häuser anbieten müssen. Es soll auch Programme für Täter geben, damit sie nicht wieder gewalttätig werden.

Ob eine Frau Anspruch auf Sozialleistungen hat, soll für die Aufnahme in ein Frauenhaus keine Rolle mehr spielen; für Personen unter der Armutsgrenze ist eine Sonderregelung vorgesehen. Personal- und Sachkosten sollen verbindlich gesichert sein, ohne jährlich neu verhandelt zu werden. Das Monitoring zur Istanbul-Konvention soll bei der Landeskoordinierungsstelle liegen, und für alle, die mit betroffenen Frauen zu tun haben, sind verpflichtende Weiterbildungen geplant. Programme der Täterarbeit sollen ausreichend finanziert werden. Die Polizeistatistik soll „Hasskriminalität gegen Frauen“ eigens ausweisen, und Beratungsstellen sollen auch Armut und andere Benachteiligungen berücksichtigen.

Originalzitat anzeigen (Seite 14)
„wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Finanzierung von Frauenhäusern im Freistaat lückenlos und nachhaltig gesichert wird“
Seite 14 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat

    Frauenhäuser sollen als kommunale Pflichtaufgabe verlässlich öffentlich finanziert werden, was öffentliche Leistungen ausweitet.

  • Gesellschafteher progressiv

    Der Schutz von Frauen vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention sollen innerhalb der bestehenden Strukturen ausgebaut werden.

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sichern, § 218 streichen

Die SPD will öffentlich geförderte Krankenhäuser verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten, und ein Informationsportal des Landes einrichten. Im Bund setzt sie sich dafür ein, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Frauen sollen leichter Informationen über Schwangerschafts-Abbrüche bekommen. Das Land soll dafür eine Internet-Seite machen. Kranken-Häuser mit Geld vom Staat sollen Abbrüche anbieten müssen. Die SPD will, dass ein Abbruch nicht mehr im Straf-Gesetz steht.

Nach Darstellung des Programms haben Frauen in Thüringen auch nach dem Wegfall des Werbeverbots in § 219a StGB Schwierigkeiten, an Informationen zu kommen. Ein Internetportal des Landes soll deshalb Angaben zu Abbruchmöglichkeiten und Orten leicht zugänglich und barrierefrei bündeln. Die Angebotspflicht für Kliniken mit öffentlicher Förderung soll eine flächendeckende Versorgung sichern. Auf Bundesebene will die SPD weiter auf die Streichung des § 218 StGB hinwirken.

Originalzitat anzeigen (Seite 15)
„werden Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, dazu verpflichtet Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Grundversorgung anzubieten“
Seite 15 im Original

Einordnung

  • Gesellschaftdeutlich progressiv

    Die Streichung des § 218 StGB und eine Angebotspflicht für öffentlich geförderte Kliniken würden die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs grundlegend in Richtung Selbstbestimmung verändern.

Frauentag am 8. März zum Feiertag machen

Die SPD will den Internationalen Frauentag am 8. März in Thüringen als gesetzlichen Feiertag einführen. Er soll darauf aufmerksam machen, dass die Gleichstellung der Geschlechter aus Sicht der Partei noch nicht erreicht ist.

Der 8. März ist der Internationale Frauen-Tag. Die SPD will, dass dieser Tag in Thüringen ein Feiertag wird. Der Tag soll zeigen: Frauen und Männer sind noch nicht gleichgestellt.

Das Programm erinnert daran, dass der Frauentag aus der Arbeiterbewegung hervorgegangen ist. Beim ersten Internationalen Frauentag 1911 ging es unter anderem um das Wahlrecht für Frauen. Der Feiertag soll auf fortbestehende Benachteiligung wegen des Geschlechts hinweisen.

Originalzitat anzeigen (Seite 15)
„Die Einführung des 08. März als festen gesetzlichen Feiertag soll auf diese weiterhin vorherrschende Diskriminierung hinweisen“
Seite 15 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv

    Ein neuer Feiertag zum Frauentag setzt ein Zeichen für Gleichstellung, ohne Rechte oder Pflichten grundlegend zu ändern.

Landesprogramm für queere Menschen ausbauen

Die SPD will das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt mit mehr Geld ausstatten, fortschreiben und eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für Antidiskriminierung und queere Menschen ernennen. Hinzu kommen Maßnahmen gegen queerfeindliche Gewalt sowie Angebote in Gesundheit, Pflege und für Geflüchtete.

Die SPD will queere Menschen besser schützen und unterstützen. Queer heißt zum Beispiel: lesbisch, schwul oder trans. Das Programm des Landes dafür soll mehr Geld bekommen. Bei Polizei und Justiz soll es feste Ansprech-Personen geben. Auch in der Pflege soll niemand benachteiligt werden.

Die Förderung soll über mehrere Jahre gesichert, die Koordinierungsstelle ausgebaut und das Landesprogramm evaluiert werden. Die SPD strebt ein Bund-Länder-Programm gegen queerfeindliche Gewalt, eine Kampagne sowie hauptamtliche Ansprechpersonen in Polizei und Justiz an. Queere Zentren, der CSD Thüringen und Angebote der Jugendarbeit, besonders auf dem Land, sollen unterstützt werden. Im Gesundheitswesen sollen die Bedürfnisse vor allem von trans Personen stärker beachtet und HIV- und STI-Prävention gestärkt werden; Pflegeeinrichtungen und Hospize sollen queer-sensible Qualifizierung erhalten. Vorgesehen sind auch Schutzkonzepte für queere Geflüchtete in Unterkünften und die historische Aufarbeitung der Strafverfolgung Homosexueller.

Originalzitat anzeigen (Seite 16)
„setzen wir uns für eine merkliche Mittelerhöhung, für die Gewährleistung einer überjährigen Förderung, den Ausbau der zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstelle des Landesprogramms“
Seite 16 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv

    Ein bestehendes Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt soll finanziell und institutionell ausgebaut werden.

Landesantidiskriminierungsgesetz einführen

Die SPD will ein Antidiskriminierungsgesetz für Thüringen schaffen, das auch vor Benachteiligung durch staatliche Stellen schützt. Damit sollen Lücken geschlossen werden, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes lässt.

Die SPD will ein neues Gesetz gegen Diskriminierung in Thüringen. Diskriminierung heißt: Jemand wird ungerecht schlechter behandelt. Das Gesetz soll auch gelten, wenn Behörden jemanden benachteiligen. Das bisherige Gesetz vom Bund reicht der SPD nicht.

Das Programm begründet das Gesetz damit, dass das AGG vor allem das Zivilrecht betrifft und staatliches Handeln im Land kaum erfasst. Das Landesgesetz soll europäische Vorgaben umsetzen. Benachteiligung wegen rassistischer Zuschreibungen und wegen des sozialen Status soll ausdrücklich einbezogen werden. Zudem soll der Begriff „Rasse“ im AGG ersetzt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 17)
„Wir werden ein starkes und wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz zur Umsetzung der europäischen Vorgaben einführen.“
Seite 17 im Original

Einordnung

  • Gesellschaftdeutlich progressiv

    Thüringen hat bisher kein Landesantidiskriminierungsgesetz; ein neues Gesetz mit Schutz auch gegenüber staatlichen Stellen wäre ein grundlegender Ausbau des Diskriminierungsschutzes.

  • Europaeher mehr EU

    Das Gesetz soll ausdrücklich europäische Vorgaben im Landesrecht umsetzen.

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Alle Programme in Thüringen im Vergleich