Wahlalter 16 und Kinderrechte in die Verfassung
Die SPD will die Debatte über eine Verfassungsreform fortführen, damit Jugendliche ab 16 bei Landtagswahlen wählen dürfen und Kinderrechte in der Landesverfassung stehen. Außerdem sollen junge Menschen in Kommunen und in der Landespolitik mehr mitbestimmen können.
Jugendliche sollen ab 16 Jahren den Landtag wählen dürfen. Die Rechte von Kindern sollen in der Verfassung von Thüringen stehen. Junge Menschen sollen auch in ihrer Gemeinde mehr mitreden. Ein Jugend-Landtag soll die Politik beraten.
Die „Landesstrategie Mitbestimmung“ soll weiter umgesetzt und die Mitbestimmungsrechte in der Kommunalordnung sollen gestärkt werden. Jugendgremien wie der Jugendlandtag sollen die Landespolitik beraten. Ein regelmäßiger Bericht über die Lebenslagen junger Menschen soll deren Situation stärker in die Landespolitik bringen. Kommunen und Landkreise sollen durch Fachaustausch eigene Strategien zur Jugendbeteiligung entwickeln können.
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„das Wahlrecht ab 16 für die Thüringer Landtagswahl einzuführen und die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen“Einordnung
- Gesellschafteher progressiv
Ein niedrigeres Wahlalter und Kinderrechte in der Verfassung erweitern Mitbestimmung und Rechte junger Menschen.