Quote für Ostdeutsche im öffentlichen Dienst einführen
Das BSW will per Landesgesetz festlegen, dass bei gleicher Eignung mindestens die Hälfte neu besetzter Stellen im öffentlichen Dienst an ostdeutsche Bewerber geht. Die Regel soll befristet sein und auch für Wissenschaft und Kultur gelten. Die Partei begründet das mit der Unterrepräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen.
Das BSW will mehr Ostdeutsche in wichtigen Jobs. Bei neuen Stellen im Staats-Dienst soll mindestens jede zweite an Ostdeutsche gehen. Das gilt, wenn die Bewerber gleich gut sind. Die Regel soll nur für eine bestimmte Zeit gelten.
Die Untergrenze von 50 Prozent soll vor allem in den Ministerien, in Landes- und Kommunalverwaltung sowie bei Stellen in Kultur und Wissenschaft gelten, wenn möglich in Absprache mit anderen ostdeutschen Ländern. Das Programm verweist darauf, dass das Lohnniveau im Osten 21 Prozent unter dem im Westen liege. Ostdeutsche seien in Politik, Verwaltung, Justiz, Hochschulen und Medien in Thüringen nicht ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend vertreten. Junge Ostdeutsche hätten nur etwa halb so große Chancen auf eine akademische Karriere an hiesigen Hochschulen.
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„Landesgesetzliche Einführung einer Untergrenze von mindestens 50 Prozent bei Stellen-Neubesetzungen mit ostdeutschen Bewerbern (bei gleicher Qualifikation)“Einordnung
- Gesellschafteher progressiv
Das BSW will eine neue, befristete Förderquote einführen, um die Gleichstellung einer aus seiner Sicht benachteiligten Gruppe zu erreichen.