Direkte Demokratie ausbauen, Finanztabu abschaffen
Das BSW will die direkte Demokratie in der Thüringer Verfassung ausweiten. Volksbegehren sollen künftig auch über Fragen mit finanziellen Folgen entscheiden dürfen. Nach Schweizer Vorbild sollen Bürger vom Landtag beschlossene Gesetze stoppen oder korrigieren können.
Das BSW will, dass Bürger mehr selbst entscheiden. Bei einem Volks-Begehren stimmen die Bürger über eine Frage ab. Das soll künftig auch bei Fragen zum Geld gehen. Bürger sollen auch Gesetze vom Landtag stoppen können.
Das BSW will das sogenannte Finanztabu abschaffen. Es schließt bisher Volksbegehren aus, die den Landeshaushalt berühren. Gemeinsam mit dem Verein Mehr Demokratie e.V. in Thüringen will die Partei neue, aus ihrer Sicht zeitgemäße Hürden für Volks- und Bürgerbegehren festlegen. Wie beim fakultativen Referendum in der Schweiz sollen Bürger Gesetze, die der Landtag bereits beschlossen hat, stoppen können. Außerdem soll ein Konzept entstehen, das Bürgern mehr Mitsprache und Kontrolle gibt. Betroffene sollen dabei umfassend informiert werden.
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„Dazu gehört, dass Volksbegehren künftig auch über Fragen entscheiden sollen, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind.“Einordnung
Dieser Punkt berührt keine der Achsen.