Verfassungsregeln zu Schuldenbremse und Volksentscheiden ändern
Die SPD will die sächsische Verfassung ändern können, namentlich bei der Schuldenbremse und bei der direkten Demokratie. Die geltenden Regelungen hält sie für veraltet.
Die SPD will die Verfassung von Sachsen ändern. Es geht um die Schulden-Bremse. Die Schulden-Bremse begrenzt, wie viel Geld der Staat leihen darf. Es geht auch um Volks-Abstimmungen. Die SPD findet die Regeln dazu veraltet.
Das Programm nennt die Schuldenbremse und die direkte Demokratie als Beispiele für Verfassungsbestimmungen, die überarbeitet werden sollen. An anderer Stelle spricht sich die SPD für mehr Bürgerbeteiligung aus, etwa durch Bürgerräte, Bürgerbudgets, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide. Die Ergebnisse solcher Verfahren sollen genutzt und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
Originalzitat anzeigen (Seite 31)
„Jede Verfassung muss die Chance haben, auch von Zeit zu Zeit geändert zu werden – zum Beispiel bei den antiquierten Regelungen zur Schuldenbremse oder zur direkten Demokratie.“Einordnung
- Wirtschafteher mehr Staat
Die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse soll geändert werden, was mehr Spielraum für kreditfinanzierte Ausgaben eröffnet.