Zivilklausel an Hochschulen beibehalten
Die Linke will an der Zivilklausel festhalten, also an der Bindung der Hochschulforschung an zivile Zwecke. Die Bundeswehr soll an sächsischen Hochschulen keine Forschung über Drittmittel finanzieren dürfen.
Hochschulen sollen nur für zivile Zwecke forschen. Das heißt: keine Forschung für das Militär. Die Bundeswehr soll den Hochschulen in Sachsen kein Geld für Forschung geben dürfen. Die Linke will diese Regel behalten.
Die Zivilklausel verpflichtet Hochschulen, nur zu nichtmilitärischen Zwecken zu forschen. Die Linke will diese Regel beibehalten. Geld der Bundeswehr für Forschungsprojekte an Hochschulen in Sachsen schließt das Programm aus.
Originalzitat anzeigen (Seite 66)
„Forschung darf ausschließlich für zivile Zwecke stattfinden. Die Bundeswehr darf kein Drittmittelgeber an Sachsens Hochschulen sein.“Einordnung
- Außenpolitikeher Diplomatie zuerst
Die Bindung der Forschung an zivile Zwecke wird gegen die diskutierte Öffnung für Militärforschung verteidigt, was für Zurückhaltung beim Militär steht.