Zum Inhalt springen
parteiprogramm

Grüne zur Digitalpolitik

Aus dem Programm „Politik ändern. Berlin bleiben.“

Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026, 20. September 2026Original-PDF, 256 SeitenAnalyse vom 3. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Digitales

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat (-1), aus 2 Punkten

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr Staat, 2 eher mehr Staat, 0 ausgewogen, 0 eher mehr Markt, 0 deutlich mehr Markt

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst (-1), aus 3 Punkten

    Punkte je Stufe: 0 deutlich Bürgerrechte zuerst, 3 eher Bürgerrechte zuerst, 0 ausgewogen, 0 eher Sicherheit und Ordnung zuerst, 0 deutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

KI in Unternehmen fair und geprüft einsetzen

Die Grünen wollen Berliner Unternehmen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz unterstützen, knüpfen das aber an Bedingungen. Gewinne an Produktivität sollen auch den Beschäftigten zugutekommen, und KI-Systeme sollen vor dem Einsatz in sensiblen Bereichen auf Diskriminierung geprüft werden.

Die Grünen wollen Firmen beim Einsatz von KI helfen. KI heißt Künstliche Intelligenz. Die Vorteile sollen auch bei den Beschäftigten ankommen. KI darf niemanden benachteiligen, zum Beispiel bei Bewerbungen. Deshalb soll man die Systeme vorher prüfen.

Als Beispiele für die Beteiligung der Beschäftigten nennt das Programm kürzere Arbeitszeiten ohne Lohnverlust oder bessere Arbeitsbedingungen. Bei Bewerbungen und Leistungsbewertungen sollen KI-Systeme nur nach bestandener Prüfung und mit strengen Auflagen genutzt werden. Unternehmen sollen die Technik sicher und ressourcenschonend einsetzen. Außerdem wollen die Grünen heimische und europäische Systeme fördern, um die Abhängigkeit von Anbietern außerhalb Europas zu verringern.

Originalzitat anzeigen (Seite 111)
„dass Berliner Unternehmen KI-Systeme insbesondere in diesen sensiblen Bereichen nur nach erfolgreicher Prüfung auf systematische Benachteiligung und algorithmische Diskriminierung unter strengen Auflagen einsetzen“
Seite 111 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat

    Prüfpflichten und Auflagen für den KI-Einsatz sowie die Beteiligung der Beschäftigten an Produktivitätsgewinnen bedeuten mehr Regulierung für Unternehmen.

Digitale Souveränität an Schulen und Hochschulen stärken

Die Grünen wollen Schulen und Hochschulen schrittweise auf europäische, quelloffene und gemeinwohlorientierte Software umstellen. Das soll die Abhängigkeit von Anbietern außerhalb Europas verringern und den Datenschutz stärken. Zudem soll die IT-Sicherheit der Hochschulen verbessert werden.

Schulen und Hochschulen nutzen oft Programme von Firmen außerhalb Europas. Die Grünen wollen das ändern. Sie setzen auf offene Software aus Europa. Offene Software kann jeder einsehen und prüfen. Auch die Computer der Hochschulen sollen sicherer werden.

Beim Umstieg soll das für die öffentliche Verwaltung zuständige Zentrum für Digitale Souveränität mitwirken; er soll zudem an die nationale Forschungsdateninfrastruktur und an europäische KI-Forschung anknüpfen. Software für Bildung und Forschung, die mit Steuergeld bezahlt wird, soll offenen Code haben. Medienkompetenz, KI-Verständnis und digitale Souveränität sollen fest in die Lehrpläne. Die Hochschulverwaltung soll quelloffene Programme und ein einheitliches, zentrales Campusmanagementsystem bekommen. Für die IT-Sicherheit sind verpflichtende Mindeststandards, regelmäßige Tests und eine landesweite Struktur für Sicherheitsvorfälle vorgesehen.

Originalzitat anzeigen (Seite 115)
„Wir reduzieren Abhängigkeiten von proprietären, außereuropäischen Plattformen in Schulen und Hochschulen und stärken Datenschutz, pädagogische Freiheit und wissenschaftliche Unabhängigkeit.“
Seite 115 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Datenschutzaufsicht auch über Sicherheitsbehörden stärken

Die Grünen wollen die Landesdatenschutzbeauftragte stärken und ihre Befugnisse auf die Sicherheitsbehörden ausdehnen. Dazu soll die europäische JI-Richtlinie vollständig umgesetzt werden, einschließlich Sanktionsbefugnissen. IT-Verfahren sollen die Privatsphäre wahren.

Die Grünen wollen persönliche Daten besser schützen. Die Berliner Datenschutz-Beauftragte soll mehr Rechte bekommen. Sie soll auch Polizei und andere Sicherheits-Behörden kontrollieren dürfen. Sie soll bei Verstößen Strafen verhängen können.

Das Programm begründet dies mit der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes durch die Digitalisierung. IT-Verfahren sollen so gebaut sein, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesichert ist. Die JI-Richtlinie der EU regelt den Schutz personenbezogener Daten bei Polizei und Strafverfolgung; ihre Umsetzung nennt die Partei überfällig. Die oberste Datenschutzbehörde soll dabei Sanktionen verhängen können.

Originalzitat anzeigen (Seite 234)
„Wir stellen sicher, dass die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Zukunft auch gegenüber den Sicherheitsbehörden gelten werden.“
Seite 234 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst

    Die Sicherheitsbehörden sollen einer Datenschutzaufsicht mit Sanktionsbefugnissen unterstellt werden, was den Datenschutz gegenüber dem Staat ausbaut.

Digitalisierung der Justiz vorantreiben

Die Grünen wollen der Digitalisierung der Justiz Vorrang geben. Nach Einführung der elektronischen Akte sollen Abläufe und Organisation angepasst und digitale Assistenzsysteme eingesetzt werden, um das Personal zu entlasten. In Gerichtsverfahren soll am Ende stets ein Mensch entscheiden.

Die Gerichte sollen digitaler arbeiten. Computer-Programme sollen bei der Arbeit helfen. Das soll Richterinnen und Richter entlasten. Aber am Ende soll immer ein Mensch entscheiden. In den Gerichten soll es überall WLAN geben.

Arbeitsabläufe, Aufgaben der Berufsgruppen und Organisation sollen an die elektronische Akte angepasst und teils grundlegend reformiert werden. Digitale Recherche- und Assistenzwerkzeuge sollen Abläufe vereinheitlichen und Richterschaft, Staatsanwaltschaft sowie Rechtspflege entlasten. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften ist ein Raumkonzept geplant, das ökologische Sanierung und sparsamere Flächennutzung verbindet. Außerdem sollen mehr virtuelle Verhandlungssäle entstehen und WLAN überall verfügbar sein.

Originalzitat anzeigen (Seite 242)
„In der Rechtsprechung und Strafverfolgung werden wir den Einsatz digitaler Recherchetools und Assistenzsysteme unterstützen.“
Seite 242 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Digitales Bürgeramt und Berlin-App aufbauen

Die Grünen wollen, dass Behördenkontakte ohne Terminsuche, Warteschlangen und unübersichtliche Formulare ablaufen. Geplant sind ein digitales Bürgeramt, eine Berlin-App mit allen Verwaltungsleistungen und ein Service-Portal, das nach Lebenslagen geordnet ist. Ein unabhängiger Digitalrat soll den Senat beraten.

Die Grünen wollen Behörden-Gänge einfacher machen. Es soll ein Bürgeramt im Internet geben. Dort gibt es Beratung per Video und Einfache Sprache. Eine Berlin-App soll alle Leistungen der Verwaltung bündeln. Wer Hilfe braucht, bekommt sie auch vor Ort.

Das digitale Bürgeramt soll Videoberatung, Einfache Sprache, digitale Assistenten, barrierefreie Nutzung auf dem Handy und eine Anzeige des Antragsstands in Echtzeit bieten. Das Service-Portal soll sich an Lebenslagen wie Umzug, Geburt oder Pflegebedarf ausrichten statt an Behördenzuständigkeiten. Vorhandene Lösungen aus anderen Ländern, vom Bund oder der EU sollen Vorrang vor Eigenentwicklungen haben, und jede Leistung soll auf Automatisierbarkeit geprüft werden. Zum Alltag sollen außerdem City-WLAN sowie Transparenz- und Datenportale gehören. Ein paritätisch besetzter Digitalrat mit Fachleuten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Tech-Community soll eingerichtet werden. Hilfe bei Anträgen soll es zudem in Stadtteilzentren, Pflegestützpunkten und mobilen Bürgerämtern geben.

Originalzitat anzeigen (Seite 249)
„Unser Ziel ist ein digitales Bürger*innenamt mit Videoberatung, Einfacher Sprache, digitalen Assistenzen, barrierefreier mobiler Nutzung und Echtzeit-Statusanzeigen für Anträge.“
Seite 249 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Digitalgesetz mit Open-Source-Vorrang vollenden

Die Grünen wollen das Digitalgesetz für Berlin fertigstellen. Es soll den Menschen das Recht geben, mit der Verwaltung digital zu kommunizieren. Software-Aufträge des Landes sollen nur noch an Open-Source-Projekte gehen. Das Gesetz soll auch Standards für Barrierefreiheit und offene Daten enthalten.

Die Grünen wollen ein Digital-Gesetz für Berlin fertig machen. Jeder soll das Recht haben, digital mit Ämtern zu schreiben. Berlin soll nur noch Open-Source-Software in Auftrag geben. Bei Open Source kann jeder den Programm-Code einsehen. Die Verwaltung soll ihre Daten von sich aus veröffentlichen.

Das Gesetz soll die Basis für die weitere Digitalisierung der Verwaltung bilden. Vorgesehen sind verbindliche Standards für digitale Barrierefreiheit, Vorrang für Open Source, digitale Souveränität und die aktive Veröffentlichung öffentlicher Daten. Das Onlinezugangsgesetz soll ins Landesrecht übernommen werden. Ein digitales Konnexitätsprinzip soll sicherstellen, dass auch bei digitalen Aufgaben der Auftraggeber die Kosten trägt. Nach dem Grundsatz „Once Only“ sollen Bürgerinnen und Bürger Angaben möglichst nur einmal machen müssen; dafür will die Partei enger mit dem Bund und anderen Ländern zusammenarbeiten.

Originalzitat anzeigen (Seite 249)
„Wir verankern ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung und überführen das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Berliner Landesrecht.“
Seite 249 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

KI-Einsatz in der Verwaltung gesetzlich regeln

Die Grünen wollen den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung gesetzlich regeln. Die Regelung soll Risiken wie strukturelle Diskriminierung vorbeugen und den Datenschutz wahren. Entscheidungen über Menschen sollen stets Menschen treffen.

Künstliche Intelligenz kann der Verwaltung Arbeit abnehmen. Die Grünen sehen aber auch Gefahren. KI kann Menschen ungerecht behandeln. Deshalb soll ein Gesetz den Einsatz regeln. Am Ende soll immer ein Mensch entscheiden.

Das Programm sieht in KI die Möglichkeit, Abläufe schneller und einfacher zu machen. Zugleich nennt es erhebliche Risiken, vor allem strukturelle Diskriminierung. Die geplante Rechtsgrundlage soll Vorsorge gegen Risiken treffen, die Grenzen der Technik beachten und Datenschutzgrundsätze einhalten. Bevorzugt werden sollen KI-Systeme aus Deutschland oder Europa, möglichst als Open Source.

Originalzitat anzeigen (Seite 250)
„Deshalb werden wir den Einsatz von künstlicher Intelligenz auf eine rechtliche Grundlage stellen, die gegen Risiken Vorsorge trägt, Funktionsgrenzen der KI berücksichtigt und datenschutzrechtliche Grundsätze wahrt.“
Seite 250 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst

    Der KI-Einsatz der Verwaltung soll an Datenschutz, Risikovorsorge und menschliche Letztentscheidung gebunden werden, was die Rechte der Einzelnen gegenüber dem Staat schrittweise stärkt.

Digitale Souveränität und landeseigene IT stärken

Die Grünen wollen die Abhängigkeit der Verwaltung von US-amerikanischen und chinesischen Technologiekonzernen verringern. Dafür soll das landeseigene ITDZ Berlin zum Plattformanbieter ausgebaut werden, und Open Source soll Vorrang vor proprietärer Software haben. Datenschutz und Sicherheit sollen bei jeder Softwareentwicklung von Anfang an gelten.

Berlins Verwaltung nutzt viel Technik von großen Firmen aus den USA und China. Die Grünen wollen davon unabhängiger werden. Das IT-Zentrum des Landes soll wachsen und eigene Plattformen anbieten. Offene Software soll Vorrang haben. Daten sollen gut geschützt und verschlüsselt sein.

Aus Sicht des Programms gefährdet die Abhängigkeit von großen Technologiekonzernen die Handlungsfähigkeit und die Demokratie. Genannt werden der Aufbau europäischer Cloud-, KI- und Digitalinfrastruktur, Souveränitätskriterien bei der Beschaffung und staatliche Förderung offener, sicherer Lösungen. Daten und Lizenzen sollen in öffentlicher Hand liegen. Beim ITDZ sollen Verantwortlichkeiten, Projektmanagement und technische Umsetzung gestärkt werden. Verbindlich sein sollen Datensparsamkeit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, lokale Datenhaltung und Barrierefreiheit. Zugriffe auf personenbezogene Daten sollen protokolliert und für die Betroffenen einsehbar sein.

Originalzitat anzeigen (Seite 250)
„Zur Stärkung einer souveränen IT-Infrastruktur in öffentlicher Hand werden wir das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) zu einem landeseigenen Plattformanbieter ausbauen.“
Seite 250 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Staat

    Die IT-Infrastruktur soll stärker in öffentlicher Hand liegen und ein landeseigener Anbieter ausgebaut werden, statt auf private Konzerne zu setzen.

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst

    Verbindliche Datensparsamkeit, Verschlüsselung und einsehbare Zugriffsprotokolle bauen den Datenschutz gegenüber der Verwaltung schrittweise aus.

Was sagen die anderen Parteien zur Digitalpolitik?

Alle Programme in Berlin im Vergleich