Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerb
Die CDU will Familien den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum erleichtern. Beim ersten Erwerb soll ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer gelten, wofür der Bund den Ländern eine Öffnungsklausel einräumen müsste. Ergänzend sind ein Baukindergeld des Landes und Mietkaufmodelle geplant.
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlt eine Steuer. Die CDU will diese Steuer beim ersten eigenen Zuhause senken. Ein Teil des Kaufpreises soll steuerfrei bleiben. Dafür muss der Bund erst ein Gesetz ändern.
Der Freibetrag soll 250.000 Euro je Erwachsenem und 100.000 Euro je Kind betragen. Das Programm verweist darauf, dass die Steuer unter Rot-Grün auf 6,5 Prozent gestiegen ist, und nennt das bestehende Förderprogramm über 400 Millionen Euro eine Übergangslösung. Die Eigentumsförderung des Landes soll wachsen, etwa über das Programm „Jung kauft Alt“. Mit der NRW.BANK soll ein Förderprogramm für Mietkauf entstehen, das jungen Familien beim fehlenden Eigenkapital hilft. Außerdem kündigt die CDU ein landeseigenes Baukindergeld an.
Originalzitat anzeigen (Seite 33)
„Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 100.000 pro Kind vorsehen. Um dies umsetzen zu können, werden wir uns weiterhin beim Bund für die Umsetzung einer Länderöffnungsklausel stark machen.“Einordnung
- Wirtschafteher mehr Markt
Ein neuer Freibetrag senkt die Steuerlast für Ersterwerber, wird aber von zusätzlichen staatlichen Förderprogrammen begleitet.