Minderheitensprachen im öffentlichen Raum und vor Gericht
Der SSW will die Minderheiten- und Regionalsprachen im Alltag sichtbar und nutzbar machen. Dazu sollen mehr zweisprachige Schilder aufgestellt werden, und die Sprachen sollen vor Gericht ohne Nachteile verwendet werden dürfen.
Der SSW will mehr Schilder in zwei Sprachen. Zum Beispiel auf Deutsch und Dänisch. Vor Gericht sollen Menschen ihre Minderheiten-Sprache sprechen dürfen. Das soll sie nichts kosten.
Schilder, Wegweiser und Infotafeln sollen je nach Region neben Deutsch auch Dänisch, Friesisch oder Plattdeutsch zeigen. Das Programm nennt dafür vor allem öffentliche und öffentlich geförderte Gebäude, Landesämter, Denkmale und Autobahnen. Vor Gericht sollen Beteiligte eine Minderheitensprache verwenden können, ohne dafür Kosten zu tragen. Der SSW begründet das mit einem faktischen Anspruch der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe auf Sichtbarkeit ihrer Sprachen. Die Mehrsprachigkeit mache das Land zudem für Gäste und ausländische Unternehmen attraktiv.
Originalzitat anzeigen (Seite 11)
„Wir wollen, dass Minderheitensprachen in Zukunft auch vor Gericht genutzt werden können, ohne dass Kosten oder andere Nachteile für die Verfahrensbeteiligten entstehen.“Einordnung
- Gesellschafteher progressiv
Minderheitensprachen sollen im öffentlichen Raum und in der Justiz mehr Rechte erhalten, was Vielfalt und Gleichstellung schrittweise ausbaut.