Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger einführen
Der SSW will, dass auch Menschen aus Staaten außerhalb der EU und Staatenlose bei Kommunalwahlen wählen und kandidieren dürfen. Voraussetzung soll sein, dass sie dauerhaft in Schleswig-Holstein leben. Zusätzlich sollen die Kommunen Integrationsbeiräte einrichten.
Heute dürfen Ausländer aus Ländern außerhalb der EU nicht in der Gemeinde wählen. Der SSW will das ändern. Wer dauerhaft in Schleswig-Holstein lebt, soll wählen dürfen. Diese Menschen sollen sich auch selbst wählen lassen können. Gemeinden sollen Beiräte für Integration bekommen.
Das Wahlrecht soll aktiv und passiv gelten, also sowohl die Stimmabgabe als auch die eigene Kandidatur umfassen. Die Partei begründet dies damit, dass repräsentative Demokratie nur funktioniere, wenn weite Teile der Gesellschaft teilhaben können. Die Integrationsbeiräte sollen die Eingliederung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner erleichtern.
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„Wir wollen ein Wahlrecht für Drittstaatenangehörige und Staatenlose bei Kommunalwahlen.“Einordnung
- Migrationdeutlich offen
Ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige und Staatenlose gibt es heute nicht; seine Einführung erweitert die Rechte Zugewanderter grundlegend.