Recht auf Freistellung für Weiterbildung einführen
Die SPD will ein bayerisches Weiterbildungsgesetz, das Beschäftigten und Auszubildenden einen Anspruch auf Freistellung für berufliche Fortbildung gibt. Finanziert werden soll Qualifizierung zusätzlich über Fonds, in die per Umlage eingezahlt wird.
Die SPD will ein neues Gesetz für Weiterbildung. Beschäftigte und Azubis sollen dafür frei bekommen. Darauf sollen sie ein Recht haben. Betriebsräte sollen Kurse vorschlagen dürfen. Gemeinsame Geld-Töpfe sollen Kurse mitbezahlen.
Der Freistellungsanspruch soll gesetzlich festgeschrieben werden. Betriebs- und Personalvertretungen sollen ein Initiativrecht für qualifizierte Weiterbildungsmaßnahmen bekommen, also solche Maßnahmen selbst anstoßen können. Regionale oder branchenbezogene Weiterbildungsfonds sollen per Umlage gespeist werden und Qualifizierung über die Arbeitsmarktförderung hinaus bezahlen.
Originalzitat anzeigen (Seite 7)
„Wir werden ein Weiterbildungsgesetz schaffen, das einen Rechtsanspruch auf Freistellung von Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung gesetzlich verankert.“Einordnung
- Wirtschaftdeutlich mehr Staat
Bayern kennt bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung; die SPD will ihn neu einführen und Umlagefonds schaffen, was Arbeitgebern neue Pflichten auferlegt.