Denkmalschutzgesetz für Klimaschutz und Barrierefreiheit ändern
Die Grünen wollen das niedersächsische Denkmalschutzgesetz überarbeiten. Klimaschutz, Ressourcenschutz und Barrierefreiheit sollen künftig verpflichtend mit dem Denkmalschutz abgewogen werden. Solaranlagen auf geschützten Dächern sollen leichter möglich sein.
Alte Gebäude stehen oft unter Denkmal-Schutz. Die Grünen wollen das Gesetz dazu ändern. Klima-Schutz und Barriere-Freiheit sollen dabei mehr zählen. Solar-Anlagen auf alten Dächern sollen einfacher erlaubt sein.
Denkmalgeschützte Gebäude sollen behutsam energetisch saniert und auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Beschränkungen für Solaranlagen, die sich wieder abbauen lassen, sollen auf geschützten Dächern entfallen. Das Landesamt für Denkmalpflege soll mehr Geld bekommen, um die Beschäftigten der Unteren Denkmalschutzbehörden fortzubilden und so Konflikte vor Ort zu verringern. Außerdem will die Partei Initiativen für Dialog, Beteiligung und Sanierungsberatung unterstützen, etwa ehrenamtliche Beraternetzwerke oder Genossenschaften. Baukulturelle Gesichtspunkte sollen sich auch im Baurecht wiederfinden.
Originalzitat anzeigen (Seite 86)
„Dazu wollen wir das Denkmalschutzgesetz novellieren und nehmen Barrierefreiheit sowie den Klima- und Ressourcenschutz in den Kanon der verpflichtend abzuwägenden Ziele im Landesdenkmalschutzgesetz auf.“Einordnung
- Klimaeher Klimaschutz zuerst
Klimaschutz wird als Pflichtbelang ins Denkmalrecht aufgenommen und Solaranlagen auf Denkmälern werden erleichtert, was den Klimaschutz schrittweise stärkt.