Öffentliche Aufträge an Tarifverträge binden
Die SPD will das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz so ändern, dass öffentliche Aufträge nur auf Grundlage von Tarifverträgen vergeben werden. Dazu kommt ein eigener Vergabemindestlohn. Privatisierungen öffentlicher Unternehmen lehnt sie ab.
Land und Gemeinden vergeben Aufträge an Firmen. Die SPD will: Diese Firmen müssen nach Tarif-Vertrag zahlen. Es soll auch einen Mindest-Lohn für solche Aufträge geben. Öffentliche Betriebe sollen nicht verkauft werden.
Der Vergabemindestlohn soll mindestens der untersten Entgeltstufe des Tarifvertrags der Länder (TV-L) entsprechen. Welche Tarifverträge bei Vergaben gelten, soll eine Rechtsverordnung festlegen. Eine neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft soll Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfolgen. Das Landespersonalvertretungsgesetz soll reformiert werden, um Personalräte zu stärken. Beim Arbeitsschutz setzt die SPD auf mehr branchenspezifische Maßnahmen und Betriebskontrollen.
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„Deswegen überarbeiten wir das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG), um öffentliche Aufträge auf Basis von Tarifverträgen zu vergeben.“Einordnung
- Wirtschafteher mehr Staat
Strengere Tarifbindung bei Vergaben, ein höherer Vergabemindestlohn und die Absage an Privatisierungen verstärken Regulierung und öffentliche Hand im bestehenden Rahmen.