Asylverfahren an Außengrenzen und in Drittstaaten
Das BSW will die Zuwanderung begrenzen, damit Integration gelingen kann. Asylanträge sollen an den Außengrenzen der EU und in Drittstaaten gestellt und entschieden werden. Am Grundrecht auf Asyl für Verfolgte hält die Partei fest.
Das BSW will weniger Zuwanderung. Menschen sollen Asyl an den Grenzen der EU beantragen. Oder in anderen Ländern außerhalb der EU. Dort soll auch die Entscheidung fallen. Nur wer Schutz bekommt, soll in Deutschland Sozial-Leistungen erhalten. Das Recht auf Asyl soll bleiben.
Das Programm bekennt sich zum Grundrecht auf Asyl, verweist aber darauf, dass nur ein bis zwei Prozent der Ankommenden einen Schutzstatus nach dem Asylrecht erhielten. Die Zahl der Zugewanderten soll in einem Rahmen bleiben, der die Gesellschaft aus Sicht der Partei nicht überfordert. Anspruch auf Unterstützung und Sozialleistungen in Deutschland sollen nur Schutzberechtigte haben. Zugleich soll Sachsen für ausländische Fachkräfte attraktiver werden, wo Unternehmen sie tatsächlich brauchen.
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„Wir wollen, dass Asylanträge an den EU-Außengrenzen und in Drittstaaten gestellt und entschieden werden und nur Schutzberechtigte in Deutschland Anspruch auf Unterstützung und soziale Leistungen haben.“Einordnung
- Migrationdeutlich restriktiv
Asylverfahren sollen aus Deutschland an die EU-Außengrenzen und in Drittstaaten verlagert werden, was das heutige System grundlegend in restriktive Richtung umbaut.