Kulturraumgesetz umfassend reformieren
Das BSW will das sächsische Kulturraumgesetz grundlegend umbauen, um Theater, Orchester und weitere Kultureinrichtungen dauerhaft zu finanzieren. Die Partei warnt vor Insolvenzen, weil die Kulturräume die Finanzierung nicht mehr allein tragen könnten. Auch soziokulturelle Zentren sollen geschützt werden.
In Sachsen regelt das Kulturraum-Gesetz, wie Kultur bezahlt wird. Das BSW will dieses Gesetz stark verändern. Theater und Orchester sollen sicher Geld bekommen. Das gilt auch für Museen, Bibliotheken und Kultur-Zentren. Die Partei warnt: Sonst gehen Häuser pleite.
Die Finanzierung soll wirksam, nachhaltig und dynamisiert sein, also mit den Kosten mitwachsen. Für soziokulturelle Zentren soll das Gesetz stabilisierende Mechanismen enthalten; in den Kulturkonventen will das BSW auf ein Umdenken drängen. Für Museen, Galerien, Bibliotheken, Gedenkstätten und Kinos soll ein Konzept zur Bestandssicherung entstehen, das sie von Finanzlücken der Kulturräume unabhängig macht. Geplant ist ein Landesinstitut zur Erhaltung regional bedeutsamer Kunstformen und des sächsischen Kunsthandwerks. Kooperationen zwischen privaten und öffentlichen Partnern sollen ausgebaut werden.
Originalzitat anzeigen (Seite 18)
„Umfassende Reform des Kulturraumgesetzes, um Theater und Orchester, aber auch Museen, Bibliotheken und Soziokulturelle Zentren wirksam, nachhaltig und dynamisiert zu finanzieren und zu erhalten.“Einordnung
- Wirtschafteher mehr Staat
Die öffentliche Kulturfinanzierung soll gesichert und mit den Kosten wachsend ausgebaut werden, was mehr staatliche Ausgaben im bestehenden System bedeutet.