Äußerungsdelikte seltener verfolgen, § 188 StGB streichen
Die AfD will Baden-Württemberg zum „Raum der freien Rede“ erklären. Staatsanwaltschaften sollen Verfahren wegen bloßer Meinungsäußerungen in der Regel einstellen, und der besondere Strafschutz für Politiker soll entfallen. EU-Regeln zu Inhalten im Internet will die AfD prüfen lassen und gegebenenfalls im Land nicht mehr vollziehen.
Die AfD will mehr Freiheit beim Reden und Schreiben. Staats-Anwälte sollen Verfahren wegen Äußerungen meist beenden. Ein Gesetz schützt Politiker besonders vor Beleidigung. Die AfD will dieses Gesetz abschaffen. Manche EU-Regeln fürs Internet will sie im Land nicht mehr anwenden.
Staatsanwaltschaften sollen bei Äußerungsdelikten, vor allem im Netz, die Verhältnismäßigkeit streng beachten und Ermittlungen nach § 153 der Strafprozessordnung normalerweise einstellen. Im Bund will die AfD auf die Streichung von § 188 des Strafgesetzbuchs hinwirken, der Beleidigungen von Politikern härter bestraft; sie sieht darin ein Mittel, Kritik abzuschrecken. Außerdem soll juristisch geprüft werden, ob EU-Verordnungen und -Richtlinien zu Äußerungen im Internet die Zuständigkeit der EU überschreiten. Wo das bejaht wird, soll der Vollzug im Land ausgesetzt werden. Das Programm begründet dies damit, dass eine Demokratie auch provokante Äußerungen aushalten müsse.
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„deshalb in den ersten 100 Tagen zum „Raum der freien Rede““Einordnung
- Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Bürgerrechte zuerst
Ein Straftatbestand soll wegfallen und Verfahren wegen Äußerungen sollen regelmäßig eingestellt werden, was die Strafverfolgung deutlich zurücknimmt.
- Europadeutlich weniger EU
Das Land soll geltendes EU-Recht nach eigener Prüfung nicht mehr vollziehen, was nationale Entscheidungen über EU-Vorgaben stellt.