Schulrecht für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen
Die Grünen wollen das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern ändern. Kinder, die in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete leben, sollen einen Anspruch auf den Besuch einer Schule bekommen.
Manche Kinder leben in einer Erstaufnahme-Einrichtung. Dort wohnen Geflüchtete nach ihrer Ankunft. Diese Kinder sollen ein Recht auf Schule bekommen. Dafür wollen die Grünen das Schulgesetz ändern.
Das Vorhaben steht unter dem Leitsatz einer Schule für alle Kinder. Umgesetzt werden soll es durch eine Änderung des Landesschulgesetzes. Der Anspruch soll für Kinder gelten, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind.
Originalzitat anzeigen (Seite 44)
„Wir ändern das Schulgesetz des Landes, sodass Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen endlich ein Recht auf Schulbesuch erhalten.“Einordnung
- Migrationeher offen
Kinder von Asylsuchenden in der Erstaufnahme erhalten ein zusätzliches Recht, was die Rechte Zugewanderter für eine begrenzte Gruppe erweitert.