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Grüne zu Demokratie und Staat

Aus dem Programm „Wahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV für die Landtagswahl 2026 (Klare Kante für Mensch und Natur in MV)“

Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026, 20. September 2026Original-PDF, 112 SeitenAnalyse vom 3. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Demokratie und Staat

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv (-1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich progressiv, 1 eher progressiv, 0 ausgewogen, 0 eher konservativ, 0 deutlich konservativ

  • Migrationdeutlich offen (-2), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 1 deutlich offen, 0 eher offen, 0 ausgewogen, 0 eher restriktiv, 0 deutlich restriktiv

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Bürgerräte in Land und Kommunen einführen

Die Grünen wollen Bürgerräte im Land und in den Kommunen ermöglichen und dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. So sollen mehr Menschen an Entscheidungen mitwirken, damit diese breiter getragen werden.

Die Grünen wollen Bürger-Räte einführen. In einem Bürger-Rat beraten Bürgerinnen und Bürger über politische Fragen. Es soll sie im Land und in den Gemeinden geben. So sollen mehr Menschen mitreden können.

Das Programm sieht ein Gesetz vor, das die Einsetzung von Bürgerräten auf beiden Ebenen regelt. Außerdem wollen sich die Grünen bei den Verhandlungen über den kommenden mehrjährigen Haushalt der EU dafür einsetzen, dass Geld für Formate der Bürgerbeteiligung fest eingeplant wird. In der Verwaltung sollen dafür passende Strukturen entstehen. Begründet wird das damit, dass Beteiligung der Kern einer lebendigen Demokratie sei.

Originalzitat anzeigen (Seite 68)
„Wir führen Bürger*innenräte auf Landes- und Kommunalebene ein.“
Seite 68 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Jugendbeteiligung und Ehrenamt stärken

Die Grünen wollen die Mitsprache junger Menschen gesetzlich absichern und Kinder- und Jugendbeiräte landesweit fördern. Zudem soll ehrenamtliches Engagement durch bessere Freistellungen erleichtert werden. Die Partei begründet das damit, dass Engagierten oft Zeit, Unterstützung und Mitwirkungsmöglichkeiten fehlten.

Die Grünen wollen, dass junge Menschen mehr mitreden. Kinder- und Jugend-Beiräte sollen gestärkt werden. Ein Beirat ist eine Gruppe, die die Politik berät. Auch das Ehrenamt soll leichter werden. Menschen sollen dafür leichter frei bekommen.

Rechte auf Beteiligung und Anhörung sollen im Gesetz stehen. Kinder- und Jugendbeiräte sollen zu Themen wie Klima oder Bildung entstehen und in den Fachausschüssen der Gemeindevertretungen Anträge stellen dürfen. Die Grünen wollen die Nutzung der Bildungsfreistellung vereinfachen und prüfen, ob es einen Freistellungsanspruch für weitere Ehrenämter geben kann. Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ soll ein Gesetz als Grundlage bekommen, und das Demokratiefördergesetz soll zusammen mit der Zivilgesellschaft fortentwickelt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 68)
„Wir gestalten ihre Mitwirkungsrechte verbindlich aus und stärken Kinder- und Jugendbeiräte im ganzen Land.“
Seite 68 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Volks- und Bürgerbegehren vereinfachen

Die Grünen wollen direkte Demokratie im Land und in den Kommunen einfacher und verbindlicher machen. Aus Sicht der Partei scheitern Initiativen bisher häufig an komplizierten Verfahren und hohen formalen Hürden.

Die Grünen wollen Volks-Begehren und Bürger-Begehren leichter machen. Dabei sammeln Menschen Unterschriften für eine Abstimmung. Es soll weniger verbotene Themen geben. Erfolgreiche Begehren sollen mehr Wirkung haben.

Ob ein Begehren rechtlich zulässig ist, soll schon vor dem Start der Unterschriftensammlung verbindlich geklärt werden. Erfolgreiche Begehren sollen automatisch aufschiebend wirken, sodass die betroffenen Beschlüsse bis zur Entscheidung nicht weiter vollzogen werden. Außerdem sollen weniger Themen von solchen Verfahren ausgeschlossen sein.

Originalzitat anzeigen (Seite 69)
„Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene und Volksbegehren auf Landesebene vereinfachen, insbesondere durch die Reduzierung von Themenausschlüssen.“
Seite 69 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kandidatur bei Kommunalwahlen ab 16 ermöglichen

Die Grünen wollen, dass sich schon 16-Jährige in Gemeindevertretungen und Kreistage wählen lassen können. Das soll jungen Menschen den Einstieg in die Kommunalpolitik öffnen und neue Sichtweisen einbringen. Zudem sollen Wahllisten häufiger zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden.

Die Grünen wollen das Alter für Kandidaten senken. Schon mit 16 Jahren soll man sich in der Gemeinde wählen lassen können. Junge Menschen sollen so früh Verantwortung übernehmen. Auf Wahl-Listen sollen außerdem gleich viele Frauen wie Männer stehen.

Dafür soll das Landes- und Kommunalwahlgesetz geändert werden, sodass sich schon 16-Jährige in Kreistage und Gemeindevertretungen wählen lassen können. Die Partei erwartet davon neue Ideen in der Politik. Daneben wollen die Grünen die paritätische Besetzung von Kandidatenlisten bei Kommunal- und Landtagswahlen fördern.

Originalzitat anzeigen (Seite 69)
„Wir senken das Mindestalter für die Wählbarkeit auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre und stärken so die politische Teilhabe junger Menschen.“
Seite 69 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher progressiv

    Ein niedrigeres Wählbarkeitsalter und die Förderung paritätischer Listen erweitern Teilhabe und Gleichstellung schrittweise.

Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger einführen

Die Grünen wollen Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft das Wahlrecht bei Kommunalwahlen geben, wenn sie seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben. Die Partei sieht ein Demokratiedefizit, wenn dauerhaft im Land lebende Menschen nicht mitbestimmen dürfen.

Manche Menschen haben keinen Pass aus einem EU-Land. Sie dürfen heute in der Gemeinde nicht wählen. Die Grünen wollen das ändern. Wer länger als 5 Jahre in Deutschland lebt, soll in der Gemeinde wählen dürfen.

Vorgesehen ist eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Voraussetzung für das Wahlrecht soll ein Aufenthalt von über fünf Jahren in Deutschland sein. Das Programm begründet dies damit, dass bisher viele Einwohner wegen ihrer Herkunft von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen seien.

Originalzitat anzeigen (Seite 69)
„auch Nicht-EU-Bürger*innen das Kommunalwahlrecht erhalten, wenn sie länger als 5 Jahre in Deutschland leben“
Seite 69 im Original

Einordnung

  • Migrationdeutlich offen

    Ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger gibt es heute nicht; seine Einführung würde Zugewanderten ein neues politisches Recht geben.

Transparenzgesetz und legislativen Fußabdruck einführen

Die Grünen wollen ein Transparenzgesetz einbringen, das Behörden zur aktiven Veröffentlichung ihrer Informationen verpflichtet. Ausschüsse des Landtags sollen in der Regel öffentlich tagen, und bei Gesetzen soll offengelegt werden, wer daran mitgewirkt hat. Die Partei will damit das Vertrauen in politische Entscheidungen stärken.

Die Grünen wollen, dass der Staat offener arbeitet. Behörden sollen ihre Informationen von sich aus zeigen. Das soll nichts kosten. Die Ausschüsse im Landtag sollen öffentlich tagen. Bei Gesetzen soll man sehen, wer mitgearbeitet hat.

Als Vorlage für das Transparenzgesetz soll ein Entwurf dienen, den die Initiative „Transparenz in Politik und Verwaltung“ erarbeitet hat. Daten wie Gutachten, Verträge und Gebühren sollen digital zugänglich werden, kostenlos und barrierefrei. Ein legislativer Fußabdruck soll Politikerinnen und Politiker verpflichten offenzulegen, mit wem sie bei der Arbeit an einem Gesetz Kontakt hatten. Zudem wollen die Grünen Gesetze häufiger befristen und ihre Wirkung prüfen, bevor sie weitergelten.

Originalzitat anzeigen (Seite 70)
„Wir verpflichten Behörden, ihre Informationen proaktiv, kostenfrei und barrierefrei bereitzustellen.“
Seite 70 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Open Data und Lobbytransparenz einführen

Die Grünen wollen staatliches Handeln nachvollziehbarer machen. Öffentliche Daten ohne Personenbezug sollen frei und kostenlos zugänglich sein, Kontakte zwischen Politik und Interessenvertretungen sollen offengelegt werden. Fehlende Transparenz erzeugt aus Sicht des Programms Misstrauen.

Der Staat soll seine Daten für alle offen machen. Das soll kostenlos sein. Private Daten von Personen sind davon ausgenommen. Treffen von Politikern mit Lobbyisten sollen öffentlich sein. Lobbyisten vertreten die Interessen von Firmen oder Verbänden. Wer Rechtsverstöße meldet, soll geschützt sein.

Open Data soll zum Standard werden: Nicht personenbezogene Daten der öffentlichen Hand sollen zentral, gebührenfrei, maschinenlesbar und verständlich aufbereitet bereitstehen. Damit sollen Wissenschaft und Bevölkerung staatliche Programme, etwa zu Klima oder Sozialem, überprüfen können. Wer solche Daten gemeinnützig weiterverarbeitet, zum Beispiel für Apps oder Recherchen, soll Rechtssicherheit erhalten. Treffen von Regierung, Ministerien und Abgeordneten des Landtags mit Interessenvertretungen sollen öffentlich dokumentiert werden. Hinweisgebende, die Rechtsverstöße melden, sollen vor Nachteilen geschützt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 76)
„Wir stellen öffentliche Daten grundsätzlich frei, kostenlos und verständlich zur Verfügung.“
Seite 76 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Justiz personell stärken und selbst verwalten

Die Grünen wollen mehr Personal für Gerichte und Staatsanwaltschaften einstellen und die Justiz unabhängiger von der Regierung machen. Dazu soll sie sich selbst verwalten, und Weisungen an die Staatsanwaltschaft in einzelnen Fällen sollen begrenzt werden.

Die Grünen wollen mehr Richter und Staatsanwälte einstellen. Verfahren sollen dadurch schneller gehen. Die Gerichte sollen sich selbst verwalten. Die Regierung soll weniger Einfluss auf die Justiz haben. In Rostock soll man wieder Jura studieren können.

Als Grund nennt das Programm lange Verfahren und Personalmangel an den Gerichten des Landes. Um altersbedingte Abgänge auszugleichen, sollen deutlich mehr Stellen für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Justizdienst besetzt und angemessen vergütet werden. An der Universität Rostock soll es wieder ein Jurastudium bis zum Ersten Staatsexamen geben. Die Justiz soll sich selbst verwalten, damit die Exekutive keinen Einfluss mehr auf Richterinnen und Richter hat. Das Recht, der Staatsanwaltschaft im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soll eingeschränkt werden.

Originalzitat anzeigen (Seite 78)
„die Selbstverwaltung der Justiz ermöglichen und damit den Einfluss der Exekutive auf die Richterschaft beseitigen.“
Seite 78 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Kinder-Folgenabschätzung in Ministerien einführen

Die Grünen wollen die Sicht und die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen systematisch einbeziehen. Dazu soll in den Ressorts der Landesregierung eine Kinder-Folgenabschätzung eingeführt werden.

Politik hat Folgen für Kinder und Jugendliche. Die Grünen wollen diese Folgen vorher prüfen lassen. Die Ministerien sollen das bei ihren Entscheidungen tun. So sollen die Rechte von Kindern mehr zählen.

Die Prüfung soll in den einzelnen politischen Ressorts stattfinden. Untersucht werden soll, wie sich Entscheidungen auf den Alltag, die Entwicklungschancen und die Rechte junger Menschen auswirken. Das Programm ordnet das Vorhaben dem Ziel zu, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Beginn an mitzudenken.

Originalzitat anzeigen (Seite 84)
„Dafür wollen wir eine Kinder-Folgenabschätzung in den politischen Ressorts einführen.“
Seite 84 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

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