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AfD zu Demokratie und Staat

Aus dem Programm „Bereit für die blaue Wende. AfD-Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026“

Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026, 20. September 2026Original-PDF, 93 SeitenAnalyse vom 2. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Demokratie und Staat

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst (+1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich Bürgerrechte zuerst, 0 eher Bürgerrechte zuerst, 0 ausgewogen, 1 eher Sicherheit und Ordnung zuerst, 0 deutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

  • Gesellschafteher konservativ (+1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich progressiv, 0 eher progressiv, 0 ausgewogen, 1 eher konservativ, 0 deutlich konservativ

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Gerichtsverfahren deutlich verkürzen

Die AfD will die Dauer von Gerichtsverfahren spürbar senken, vor allem bei Zivil- und Strafgerichten sowie in Verwaltungsverfahren. Zu lange Verfahren beschädigen nach ihrer Darstellung das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.

Gerichte brauchen oft sehr lange. Die AfD will, dass Verfahren schneller fertig werden. Besonders wichtige Fälle sollen zuerst drankommen. So sollen die Bürger dem Staat mehr vertrauen.

Der Rechtsstaat muss sich laut Programm im Alltag bewähren. Ist die Justiz stark belastet, sollen Verfahren mit besonderer Bedeutung und Signalwirkung für die Rechtsdurchsetzung zuerst behandelt werden. Im Mittelpunkt stehen die ordentliche Gerichtsbarkeit, also Zivil- und Strafgerichte, und Verwaltungsverfahren.

Originalzitat anzeigen (Seite 41)
„Die Verfahrensdauer von Gerichtsprozessen muss deshalb deutlich verringert werden, hier vor allem in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in Verwaltungsverfahren.“
Seite 41 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Gerichtsstruktur umbauen und Richterwahlausschuss schaffen

Die AfD will Richter künftig über einen unabhängigen Richterwahlausschuss auswählen lassen, weil sie bei der Ernennung durch die Regierung parteipolitischen Einfluss befürchtet. Außerdem will sie die Gerichtsstrukturreform auf mehr Bürgernähe überprüfen, die Zivil- und Strafgerichte dreistufig ordnen und ein Nachbarrechtsgesetz einführen.

Heute ernennt die Regierung die Richter im Land. Die AfD will dafür einen unabhängigen Ausschuss. Gerichte sollen für die Menschen gut erreichbar sein. Die AfD will auch ein Gesetz für Streit unter Nachbarn.

Nach Darstellung des Programms ernennen derzeit der Ministerpräsident oder der Justizminister die Richter, was das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz gefährde. Die Gerichtsstrukturreform habe viele Amtsgerichte beseitigt oder durch Zweigstellen ersetzt, die nicht alle wichtigen Sachgebiete abdecken; eine bürgerfreundliche Korrektur soll geprüft werden. Für Zivil- und Strafsachen befürwortet die AfD ein einheitliches Eingangsgericht und ein Überprüfungsgericht im Land sowie ein Revisionsgericht im Bund. Zudem soll Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Nachbarrechtsgesetz bekommen, das Streitigkeiten vermeiden helfen soll; bisher wenden Gerichte oft das Gesetz aus Schleswig-Holstein entsprechend an.

Originalzitat anzeigen (Seite 42)
„Wir werden deshalb einen unabhängigen Richterwahlausschuss errichten.“
Seite 42 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Nur hoheitliche Flaggen vor öffentlichen Gebäuden

Die AfD will, dass vor Landesbehörden, Gerichten und Schulen dauerhaft die Bundes- und die Landesflagge wehen. Andere Flaggen wie die Regenbogenflagge sollen vor öffentlichen Einrichtungen verboten werden, weil sie aus Sicht der Partei gegen die staatliche Neutralität verstoßen.

Vor Behörden, Gerichten und Schulen sollen immer zwei Flaggen hängen. Das sind die Flagge von Deutschland und die Flagge des Landes. Andere Flaggen will die AfD dort verbieten. Das gilt zum Beispiel für die Regenbogen-Flagge.

Neben Bundes- und Landesflagge soll gegebenenfalls auch die kommunale Fahne gehisst werden. Das Programm begründet das Verbot anderer Flaggen mit der Neutralitätspflicht des Staates. Die AfD unterstützt kommunale Beschlüsse, die eine hoheitliche Beflaggung verlangen, und will das Landesrecht entsprechend ändern.

Originalzitat anzeigen (Seite 42)
„Das Hissen von nicht hoheitlichen Flaggen, wie Regenbogenflaggen vor öffentlichen Einrichtungen widerspricht der Neutralitätspflicht des Staates und wird untersagt.“
Seite 42 im Original

Einordnung

  • Gesellschafteher konservativ

    Dauerhafte Bundes- und Landesflaggen und ein Verbot der heute üblichen Regenbogenbeflaggung stärken nationale Symbole gegenüber Zeichen der Vielfalt.

Direkte Demokratie mit niedrigeren Hürden ausbauen

Die AfD will verbindliche Volksentscheide nach Schweizer Vorbild stärken und die Hürden dafür senken. Ein Volksbegehren soll im Land, im Kreis und in der Gemeinde schon mit Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten zur Abstimmung führen, ein Beteiligungsquorum soll es nicht geben.

Die Menschen sollen öfter selbst über Gesetze abstimmen. Dafür sollen weniger Unterschriften nötig sein. Es reichen 5 von 100 Wahl-Berechtigten. Eine Mindest-Zahl an Teilnehmern soll es nicht geben. Das Vorbild ist die Schweiz.

Abgestimmt werden soll über Gesetzesänderungen, große Ausgaben sowie den Beitritt zu oder Austritt aus supranationalen Organisationen; die Frage formulieren die Initiatoren. Einfache Gesetze brauchen mehr als die Hälfte, Verfassungsänderungen mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Den Verzicht auf ein Beteiligungsquorum begründet die AfD damit, Boykott durch Fernbleiben zu verhindern. Beim kommunalen Bürgerbegehren soll die Zulässigkeit schon vor der Unterschriftensammlung geprüft werden, und die Gemeinde soll verbindlich zu den Kosten beraten. Die vom Bürgerbegehren ausgeschlossenen Themen will die Partei deutlich verringern.

Originalzitat anzeigen (Seite 46)
„Sobald 5 % der Wahlberechtigten in der betroffenen Region (Land, Landkreis oder Kommune) für ein Volksbegehren unterschrieben haben, kommt es zum Volksentscheid“
Seite 46 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Landesförderung an Demokratieklausel und Neutralität binden

Die AfD will Landesgeld nur noch an Organisationen vergeben, die sich schriftlich zu Verfassungstreue und politischer Neutralität verpflichten. Die Förderung von Vereinen und Initiativen, die sie als linke oder linksradikale Netzwerke einstuft, soll enden.

Vereine bekommen oft Geld vom Land. Die AfD will dafür eine neue Regel. Die Vereine müssen schriftlich versprechen, politisch neutral zu sein. Sie müssen auch zur Verfassung stehen. Vereine, die die AfD als links ansieht, sollen kein Geld mehr bekommen.

Nach Darstellung des Programms greifen staatlich geförderte Vereine einseitig in die politische Auseinandersetzung ein und setzen Kritik an Regierung und Migration mit Demokratiefeindlichkeit gleich. Die Demokratieklausel soll für jede Zuwendung des Landes gelten. Kein Geld mehr sollen parteinahe Vorfeldorganisationen, asylpolitische Lobbygruppen und extremistische Strukturen erhalten. Strafbares Handeln solcher Gruppen will die AfD konsequent verfolgen lassen.

Originalzitat anzeigen (Seite 47)
„Wir führen eine Demokratieklausel als verbindliche Voraussetzung für jede Landesförderung ein.“
Seite 47 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine schriftliche Pflichterklärung zu Verfassungstreue und politischer Neutralität als Bedingung für jede Förderung schafft eine neue staatliche Auflage für zivilgesellschaftliche Organisationen.

Kommunen frei verfügbare Mittel und Kostenausgleich geben

Die AfD will Städten und Gemeinden mehr Geld ohne Zweckbindung über den kommunalen Finanzausgleich geben statt über einzelne Förderprogramme. Neue Aufgaben oder höhere Standards für Kommunen sollen vollständig bezahlt werden. Aus Sicht der Partei wissen die Menschen vor Ort am besten, was ihre Gemeinde braucht.

Die AfD will, dass Städte und Gemeinden selbst über ihr Geld entscheiden. Sie sollen weniger Geld mit festen Vorgaben bekommen. Gibt das Land den Gemeinden neue Aufgaben, soll es alle Kosten zahlen. Die AfD sagt: Die Menschen vor Ort wissen am besten Bescheid.

Die Mittel sollen vorrangig über den allgemeinen Finanzausgleich fließen, vor allem über die Infrastrukturpauschale. Zweckgebundene Förderprogramme verursachen nach Darstellung des Programms Verwaltungsaufwand und engen den Gestaltungsspielraum vor Ort ein. Die AfD beruft sich auf das Konnexitätsprinzip, nach dem derjenige die Kosten trägt, der eine Aufgabe überträgt.

Originalzitat anzeigen (Seite 57)
„Überträgt das Land oder der Bund den Kommunen neue Pflichten oder höhere Standards, gleicht es die entstehenden Kosten vollständig aus.“
Seite 57 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

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