Landesjagdgesetz ändern und Wolf bejagbar machen
Die CDU will das Landesjagdgesetz ändern, das aus ihrer Sicht gegen die Interessen der Jägerschaft beschlossen wurde. Sie unterstützt die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und will den Schutzstatus weiterer Arten mit stark gewachsenem Bestand, etwa der Saatkrähe, senken.
Die CDU will das Jagd-Gesetz des Landes ändern. Sie sagt: Das Gesetz ist schlecht für Jäger. Jäger sollen auch Wölfe jagen dürfen. Manche Tiere wie die Saat-Krähe sollen weniger streng geschützt sein.
Das Wildtiermanagement soll sich nach den Verhältnissen in den Regionen richten. Das Land soll die rechtlichen Grundlagen für ein aktives Wolfsmanagement schaffen. Über den Bundesrat will die CDU erreichen, dass der Schutzstatus von Arten wie der Saatkrähe herabgestuft wird; bis dahin sollen Spielräume im Landesrecht für eine Regulierung der Bestände genutzt werden. Begründet wird das mit Konflikten, denen die Landwirtschaft ausgesetzt sei. Kooperationen zwischen Jägerschaft, Forst, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden sollen stärker gefördert werden.
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„Wir unterstützen die Initiative der Bundesregierung, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, und werden alle landesrechtlichen Voraussetzungen für ein aktives Wolfsmanagement schaffen.“Einordnung
Dieser Punkt berührt keine der Achsen.