Dauerndes Ruherecht für gefallene Bundeswehrsoldaten
Die AfD will, dass Gräber von Bundeswehrsoldaten, die bei oder infolge eines Auslandseinsatzes gestorben sind, dauerhaft bestehen bleiben, wie es für Gefallene der Weltkriege gilt. Die Kosten soll die öffentliche Hand tragen, nicht der Friedhofsträger.
Manche Soldaten der Bundeswehr sterben bei Einsätzen im Ausland. Die AfD will, dass ihre Gräber für immer bleiben. So ist es schon bei Soldaten aus den Weltkriegen. Der Staat soll die Kosten zahlen.
Beschädigte Soldatengräber und Ehrenmale sollen rasch wiederhergestellt werden. Eine Umwidmung von Ehrenmalen in Mahnmale lehnt die AfD ab. Zugleich erklärt die Partei, dass sie viele der laufenden Auslandseinsätze kritisch sieht.
Originalzitat anzeigen (Seite 22)
„dass für Ehrengräber von Bundeswehrsoldaten, deren Tod bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung eingetreten ist, ebenfalls das dauernde Ruherecht gilt“Einordnung
- Gesellschafteher konservativ
Das militärische Totengedenken soll ausgeweitet und die traditionelle Form der Ehrenmale bewahrt werden.