Aufgaben des Verfassungsschutzes einschränken
Die AfD will den Verfassungsschutz auf die Abwehr staatsgefährdender Handlungen beschränken. Er soll weder Gesinnungen von Bürgern bewerten noch in die Willensbildung von Parteien eingreifen. Das Programm wirft den Ämtern vor, teils gegen die Opposition und besonders gegen die AfD eingesetzt zu werden.
Der Verfassungs-Schutz ist ein Geheimdienst im Inland. Die AfD will seine Aufgaben begrenzen. Er soll nur gefährliche Taten gegen den Staat verhindern. Er soll nicht die Meinungen von Bürgern bewerten. Er soll sich auch nicht in Parteien einmischen.
Als Beispiel für staatsgefährdende Handlungen nennt das Programm islamistische Organisationen. Aus Sicht der AfD werden die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern teilweise dazu benutzt, die Opposition gezielt in Verruf zu bringen und zu unterdrücken, was europäischen Mindeststandards der Demokratie widerspreche. Die Partei sieht sich davon besonders betroffen. Kritik an der Regierung sei legitim und dürfe nicht Gegenstand des Verfassungsschutzes sein.
Originalzitat anzeigen (Seite 25)
„Der Verfassungsschutz darf kein Schutz der Regierung vor unerwünschter, aber selbstverständlich legitimer Kritik sein.“Einordnung
- Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Bürgerrechte zuerst
Der Verfassungsschutz soll nur noch staatsgefährdende Handlungen abwehren und keine Gesinnungen oder Parteien mehr beobachten, was seine Befugnisse grundlegend beschneidet.