Ausländische Straftäter bei jeder Haftstrafe ausweisen
Die AfD will über den Bundesrat erreichen, dass ausländische Straftäter bei jeder Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwingend ausgewiesen werden, auch bei Bewährung. Begründet wird dies mit hohen Rückfallquoten.
Ausländer, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden, sollen das Land verlassen müssen. Das soll auch gelten, wenn die Strafe auf Bewährung ist. Heute gilt das erst ab drei Jahren Haft. Die AfD will das Gesetz über den Bundesrat ändern.
Die Ausweisung soll als grundsätzlich zwingende Nebenfolge jeder Freiheitsstrafe ins Gesetz kommen. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, soll keine Rolle spielen. Das Programm verweist darauf, dass eine zwingende Ausweisung heute erst ab drei Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Polizisten, die Abschiebungen durchführen, sollen volle politische Rückendeckung erhalten.
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„dass Ausweisungen ausländischer Straftäter bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe als grundsätzlich zwingende Nebenfolge in das Gesetz aufgenommen werden“Einordnung
- Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst
Strafrechtliche Verurteilungen sollen schärfere Folgen haben.
- Migrationdeutlich restriktiv
Die Schwelle für die zwingende Ausweisung soll von drei Jahren Haft auf jede Freiheitsstrafe sinken, eine grundlegende Verschärfung.