Vollverschleierung und Kopftuch im Staatsdienst verbieten
Die AfD will die islamische Vollverschleierung im gesamten öffentlichen Raum Hamburgs verbieten. Zusätzlich soll ein generelles Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Dienst gelten. Begründet wird dies mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und dem, was das Programm als zunehmende Islamisierung sieht.
Die AfD will die Voll-Verschleierung verbieten. Das gilt für alle öffentlichen Orte. Auch Kopftücher sollen verboten werden. Das gilt in Behörden, Schulen, Unis und staatlichen Kliniken. Die AfD nennt Frankreich als Vorbild.
Frankreich und die Niederlande, die die Vollverschleierung untersagt haben, gelten im Programm als Vorbilder. Das Verbot soll so zugeschnitten werden, dass keine weiteren Freiheitseinschränkungen für die Bürger entstehen; nötige verfassungsrechtliche Grundlagen will die AfD gegebenenfalls schaffen. Das Kopftuchverbot soll nach französischem und früherem türkischem Vorbild für Behörden, Schulen, Universitäten, staatliche Krankenhäuser und staatlich mitfinanzierte Einrichtungen gelten.
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„dass in Hamburg die islamische Vollverschleierung im öffentlichen Raum generell verboten wird“Einordnung
- Gesellschaftdeutlich konservativ
Es sollen neue Verbote religiöser Kleidung eingeführt werden, die es in Hamburg heute nicht gibt.