Fördergeld nur nach Verfassungsbekenntnis vergeben
Die AfD will Landesmittel für politische und zivilgesellschaftliche Verbände nur noch vergeben, wenn die Empfänger sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dieses Bekenntnis soll überprüft werden.
Manche Vereine bekommen Geld vom Land Hamburg. Sie sollen vorher schriftlich zusagen: Wir stehen zur Demokratie und zum Grundgesetz. Das Land soll diese Zusage prüfen. Ohne Zusage gibt es kein Geld.
Betroffen sind Landesmittel für politische und sogenannte zivilgesellschaftliche Verbände und Aktivitäten. Voraussetzung soll ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein. Die AfD will dieses Bekenntnis einer Prüfung unterziehen.
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„nur nach schriftlichem Bekenntnis der Empfänger zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) gewähren“Einordnung
- Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst
Eine geprüfte Bekenntnispflicht als Fördervoraussetzung erweitert staatliche Kontrolle über politische Verbände.