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AfD zu Demokratie und Staat

Aus dem Programm „Hamburg wieder normal. Wahlprogramm der AfD Hamburg für die Bürgerschaftswahl 2025“

Bürgerschaftswahl Hamburg 2025, 2. März 2025Original-PDF, 48 SeitenAnalyse vom 2. Oktober 2026

KIZusammenfassungen und Einordnungen auf dieser Seite hat eine KI erstellt. Ein Mensch prüft sie nicht einzeln. Wie sie entstehen

Einordnung beim Thema Demokratie und Staat

Durchschnitt der Punkte auf dieser Seite. Die Einordnung erstellt eine KI.

Jede Achse misst ein Thema. Ein „links“ oder „rechts“ für alles gibt es hier nicht: Wirtschaft, Gesellschaft, Migration und Sicherheit stehen getrennt. Eingeordnet ist nur, was im Programm steht. So lesen Sie die Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Markt (+1), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich mehr Staat, 0 eher mehr Staat, 0 ausgewogen, 1 eher mehr Markt, 0 deutlich mehr Markt

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst (-0,7), aus 3 Punkten

    Punkte je Stufe: 1 deutlich Bürgerrechte zuerst, 1 eher Bürgerrechte zuerst, 0 ausgewogen, 1 eher Sicherheit und Ordnung zuerst, 0 deutlich Sicherheit und Ordnung zuerst

  • Gesellschaftdeutlich konservativ (+2), aus 1 Punkt

    Punkte je Stufe: 0 deutlich progressiv, 0 eher progressiv, 0 ausgewogen, 0 eher konservativ, 1 deutlich konservativ

Die kleinen Säulen unter den Balken zeigen, wie viele Punkte auf jeder der fünf Stufen liegen.

Fördergeld nur nach Verfassungsbekenntnis vergeben

Die AfD will Landesmittel für politische und zivilgesellschaftliche Verbände nur noch vergeben, wenn die Empfänger sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dieses Bekenntnis soll überprüft werden.

Manche Vereine bekommen Geld vom Land Hamburg. Sie sollen vorher schriftlich zusagen: Wir stehen zur Demokratie und zum Grundgesetz. Das Land soll diese Zusage prüfen. Ohne Zusage gibt es kein Geld.

Betroffen sind Landesmittel für politische und sogenannte zivilgesellschaftliche Verbände und Aktivitäten. Voraussetzung soll ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein. Die AfD will dieses Bekenntnis einer Prüfung unterziehen.

Originalzitat anzeigen (Seite 10)
„nur nach schriftlichem Bekenntnis der Empfänger zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) gewähren“
Seite 10 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Sicherheit und Ordnung zuerst

    Eine geprüfte Bekenntnispflicht als Fördervoraussetzung erweitert staatliche Kontrolle über politische Verbände.

Staatsvertrag mit islamischen Verbänden kündigen

Die AfD will den 2012 geschlossenen Staatsvertrag Hamburgs mit islamischen Verbänden kündigen. Aus ihrer Sicht ist dessen Integrationsziel gescheitert, und die Verbände würden teils aus dem Ausland gesteuert. Pflichten der islamischen Gemeinden sollen danach per Gesetz geregelt werden.

Hamburg hat 2012 einen Vertrag mit islamischen Verbänden geschlossen. Die AfD will diesen Vertrag kündigen. Sie sagt: Der Vertrag hat nicht bei der Integration geholfen. Manche Verbände werden laut AfD aus dem Ausland gelenkt. Ein Gesetz soll später die Pflichten der Gemeinden regeln.

Das Programm verweist besonders auf DITIB-Nord, das von der türkischen Religionsbehörde DIYANET abhänge. Die AfD hält es für untragbar, dass solche Verbände Fördermittel gegen Extremismus erhalten hätten. Sie betont, dass die Verbände als eingetragene Vereine nur für sich selbst sprechen könnten. Zudem will sie verhindern, dass das „Hamburger Modell“ von anderen Bundesländern übernommen wird.

Originalzitat anzeigen (Seite 15)
„als Vehikel zur Durchsetzung ihrer eigenen Maximalforderungen verstehen, wird sie den Staatsvertrag kündigen“
Seite 15 im Original

Einordnung

  • Gesellschaftdeutlich konservativ

    Eine bestehende staatliche Anerkennung islamischer Verbände soll abgeschafft werden.

Verbandsklagerecht der Umweltverbände einschränken

Die AfD will das Klagerecht von Umweltverbänden einschränken. Aus ihrer Sicht verzögern deren Klagen demokratische Entscheidungen von Bürgerschaft und Senat und geben einzelnen Interessengruppen zu viel Einfluss.

Umwelt-Verbände dürfen gegen Entscheidungen klagen. Die AfD will dieses Recht begrenzen. Sie sagt: Die Klagen verzögern wichtige Projekte. Parlament und Regierung sollen schneller handeln können.

Das Programm hält den Einfluss der Umweltverbände für demokratisch kaum legitimiert. Als Beispiele für Klagen nennt es die Elbvertiefung und Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Entscheidungen sollen danach zügiger umgesetzt werden können.

Originalzitat anzeigen (Seite 33)
„Wir wollen deshalb das Verbandsklagerecht einschränken“
Seite 33 im Original

Einordnung

  • Wirtschafteher mehr Markt

    Weniger Klagemöglichkeiten erleichtern Infrastruktur- und Wirtschaftsprojekte und bauen rechtliche Hürden ab.

Meinungsfreiheit nur durch Strafrecht begrenzen

Die AfD lehnt politische Korrektheit und Maßnahmen gegen „Hassrede“ ab, die sie als verdeckte Zensur ansieht. Grenze der Meinungsfreiheit soll allein das Strafrecht sein.

Die AfD will mehr Meinungs-Freiheit. Jeder soll sagen dürfen, was er denkt. Regeln gegen „Hass-Rede“ sieht die AfD als Zensur. Nur das Straf-Recht soll eine Grenze setzen.

Das Programm fordert umfassende Meinungs- und Gedankenfreiheit auch in der Praxis. Es wünscht eine Gesprächskultur, in der politischer Streit normal ist und niemand Angst vor seiner Meinung hat. Maßnahmen gegen „Hassrede“ betrachtet die AfD als Vorwand für Zensur. Als einzige Schranke soll das Strafrecht gelten.

Originalzitat anzeigen (Seite 42)
„Politischer Korrektheit erteilen wir daher ebenso eine klare Absage wie der Bemäntelung von Zensur unter dem Vorwand, „Hassrede“ zu bekämpfen.“
Seite 42 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheiteher Bürgerrechte zuerst

    Der Punkt will staatliche Eingriffe gegen Äußerungen unterhalb der Strafbarkeit zurückdrängen und stellt die Meinungsfreiheit voran.

Parteien nicht vom Verfassungsschutz beobachten lassen

Die AfD will, dass keiner Partei städtische oder städtisch mitfinanzierte Räume für Veranstaltungen verweigert werden dürfen. Außerdem soll der Verfassungsschutz legale Parteien nicht mehr beobachten und sich auf politische Gewalt und Terrorismus beschränken.

Alle Parteien sollen Räume der Stadt nutzen dürfen. Das gilt für Treffen und Veranstaltungen. Der Verfassungs-Schutz ist ein Geheim-Dienst. Er soll erlaubte Parteien nicht mehr beobachten. Er soll sich um Gewalt und Terror kümmern.

Räume, die der Stadt gehören oder von ihr mitfinanziert werden, sollen allen Parteien offenstehen. So sollen auch Parteien, die aus Sicht des Programms bei den Behörden unbeliebt sind, sich friedlich versammeln können. Die Beobachtung legaler Parteien bezeichnet das Programm als undemokratischen Sonderweg Deutschlands und Hamburgs. Der Verfassungsschutz soll sich auf Extremismus in Form von politischer Gewalt und Terrorismus konzentrieren.

Originalzitat anzeigen (Seite 43)
„Wir lehnen des weiteren die Beobachtung legaler politischer Parteien durch den Verfassungsschutz ab.“
Seite 43 im Original

Einordnung

  • Bürgerrechte und Sicherheitdeutlich Bürgerrechte zuerst

    Der Punkt will den Auftrag des Verfassungsschutzes grundlegend auf Gewalt und Terror beschränken und die Beobachtung von Parteien beenden.

Bürgerentscheide in Bezirken verbindlicher machen

Die AfD will Bürgerentscheide auf Bezirksebene verbindlicher machen. Der Senat soll sie nicht mehr per Evokation an sich ziehen können, sondern bei Konflikten mit gesamtstädtischen Belangen einen hamburgweiten Volksentscheid ansetzen.

In den Bezirken können Bürger abstimmen. Das heißt Bürger-Entscheid. Heute kann der Senat solche Entscheide überstimmen. Das soll nicht mehr gehen. Bei Streit sollen alle Hamburger abstimmen.

Abweichungen von einem bezirklichen Bürgerentscheid soll es nur geben, wenn der Senat gesamtstädtische Interessen verletzt sieht. Das Evokationsrecht, mit dem der Senat Entscheidungen an sich ziehen kann, soll in diesen Fällen entfallen. Stattdessen soll die Frage allen Hamburgern in einem Volksentscheid vorgelegt werden. Das Programm begründet dies damit, Hamburg als Einheitsgemeinde zu erhalten und den Willen der Bürger zu sichern.

Originalzitat anzeigen (Seite 43)
„Dann soll der Senat aber kein Evokationsrecht gegen den Bürgerentscheid mehr haben, sondern soll die strittige Frage stattdessen im Volksentscheid dem gesamten Hamburger Volk in allen Bezirken zur Entscheidung vorlegen.“
Seite 43 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

Unterschriften für Volksbegehren digital sammeln

Die AfD will ermöglichen, dass Unterschriften für Volksinitiativen und Volksbegehren auch digital gesammelt werden. Abstimmungen und Wahlen sollen dagegen weiter mit Papierstimmzetteln stattfinden, um das Vertrauen in diese Verfahren zu erhalten.

Bürger können Volks-Begehren starten. Dafür braucht man viele Unterschriften. Diese sollen auch online möglich sein. Wahlen sollen aber weiter auf Papier sein. So sollen die Menschen den Wahlen vertrauen.

Hamburger Bürger sollen künftig auch digital für Volksinitiativen und Volksbegehren unterschreiben können. Für Wahlen und Abstimmungen besteht die AfD auf Papierstimmzetteln. Als Grund nennt das Programm das Vertrauen der Bürger in die Korrektheit dieser Verfahren.

Originalzitat anzeigen (Seite 45)
„Wir setzen uns dafür ein, dass Unterschriften im Rahmen von Volksinitiativen und Volksbegehren in Zukunft auch digital von Hamburger Bürgern gesammelt werden können.“
Seite 45 im Original

Einordnung

Dieser Punkt berührt keine der Achsen.

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