Kopftuchverbot an Schulen wieder einführen
Die AfD will das Berliner Neutralitätsgesetz bei Polizei und Justiz strikt durchsetzen und an Schulen wieder ein uneingeschränktes Kopftuchverbot für Lehrerinnen ermöglichen. Mädchen unter 14 Jahren sollen in der Schule kein Kopftuch tragen dürfen. Das Programm warnt, ein schwaches Neutralitätsgesetz führe zu einer schleichenden Islamisierung und schade dem Vertrauen in den Staat.
Die AfD will, dass Lehrerinnen in der Schule kein Kopftuch tragen. Auch Mädchen unter 14 Jahren sollen in der Schule kein Kopftuch tragen. Bei Polizei und Gerichten soll das Verbot religiöser Zeichen bleiben. Sichtbares Beten auf dem Schulhof will die AfD verbieten.
Verstöße gegen das Neutralitätsgebot sollen disziplinarisch geahndet werden, bis zur Entfernung aus dem Dienst. Für das Kopftuchverbot bei Schülerinnen unter 14 Jahren kündigt die AfD ein Gesetz nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten an. Vollverschleierung soll an Berliner Schulen verboten werden. Die demonstrative Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände, etwa sichtbares Beten, soll untersagt werden; Schulgottesdienste und Religionsunterricht bleiben davon ausgenommen. Wer an einer staatlichen Schule eine religiöse Veranstaltung besucht, soll das immer freiwillig tun.
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„eine rechtssichere Lösung zu schaffen, um zum Schutz der Schüler auch an Schulen das Tragen des Kopftuchs wieder uneingeschränkt untersagen zu können.“Einordnung
- Gesellschaftdeutlich konservativ
Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren und ein Verbot sichtbaren Betens gibt es heute nicht; ihre Einführung schränkt religiöse Selbstbestimmung grundlegend ein.