Kulturfördergesetz für Brandenburg schaffen
Das BSW fordert ein Kulturfördergesetz nach sächsischem Vorbild, das die Förderung von Kultureinrichtungen dauerhaft absichert. Kulturförderung soll für Kommunen zur Pflichtaufgabe werden, und ein Kultusministerium soll entstehen.
Das BSW will ein neues Gesetz für die Kultur. Es soll Theater, Orchester und kleine Kultur-Orte dauerhaft bezahlen. Gemeinden sollen Kultur fördern müssen. Freie Künstler sollen von ihrer Arbeit leben können. Zwei Ministerien sollen zu einem Kultus-Ministerium werden.
Das Gesetz soll mehrere Einzelgesetze, Richtlinien und Förderprogramme bündeln und die institutionelle Förderung vor allem kleiner Einrichtungen ausweiten und verstetigen. Der Rahmenvertrag für Theater und Orchester soll darin aufgehen und unbefristet finanziert werden. Kulturelle Ankerpunkte auf dem Land sollen erhalten und ergänzt werden; für Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten und Kinos soll ein Konzept zur Bestandssicherung entstehen. Freiberufliche Künstler sollen existenzsichernde Einkommen, regelmäßige öffentliche Aufträge und bürokratiearme Förderung bekommen. Projektförderung soll ohne Pflicht zu politischen Bekenntnissen erfolgen. Das Wissenschafts- und Kulturministerium und das Bildungsministerium sollen zusammengelegt werden.
Originalzitat anzeigen (Seite 17)
„fordern wir ein Kulturfördergesetz, wie es bereits in Sachsen existiert.“Einordnung
- Wirtschafteher mehr Staat
Die öffentliche Kulturförderung soll gesetzlich abgesichert und ausgeweitet werden, also eine staatliche Leistung ausgebaut.