Sprachtests und Pflicht-Kindergarten bei Förderbedarf einführen
Die BIW will alle Kinder ab drei Jahren testen lassen, um Sprach- und Lernrückstände früh zu erkennen. Bei hohem Förderbedarf soll der Besuch eines Kindergartens und gegebenenfalls einer Vorschule Pflicht werden. Geflüchtete Kinder im Schulalter sollen zuerst in Vorbereitungsklassen Deutsch lernen.
Die BIW will alle Kinder mit drei Jahren testen. So sollen Probleme beim Sprechen früh auffallen. Kinder mit großen Problemen müssen dann in den Kindergarten gehen. Geflüchtete Kinder lernen zuerst Deutsch in eigenen Klassen.
Der Test soll nach dem dritten Geburtstag stattfinden und dem Alter angemessen sein. Der bestehende PRIMO-Sprachstandstest ein Jahr vor der Einschulung soll als zusätzliche Kontrolle bleiben. Kinder aus Flüchtlingsfamilien sollen in Vorbereitungsklassen neben dem Unterrichtsstoff vor allem Deutsch lernen, bevor sie in eine Regelklasse wechseln. Ukrainische Kinder sollen stattdessen am Online-Fernunterricht ihres Heimatlandes teilnehmen dürfen und dann von der deutschen Schulpflicht befreit werden können.
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„ist jedes Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres einem altersgerechten Test zu unterziehen.“Einordnung
Dieser Punkt berührt keine der Achsen.